Löschungsbewilligung Bank Rechtsnachfolgerin

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ina85
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#1

30.07.2015, 12:29

Hallo!

Wir haben leider dermaßen viel zu tun, dass ich keinen klaren Gedanken fassen kann und auf eure Hilfe angewiesen bin. Mein Chef geht morgen in den Urlaub und wir haben noch so viel zu bearbeiten, dass es ohne Überstunden gar nicht geht. Nur leidet die Konzentration darunter.... Auch mein heißgeliebtes Buch gibt mir nicht die Auskunft, die ich haben will...

Mir liegen mehrere Unterschriftsbeglaubigungen einer Bank vor. U.a. Abtretungen und Löschungsbewilligungen.
Nun sind einige der Rechte die abgetreten und gelöscht werden sollen für die Vorgängerin eingetragen, die mittlerweile
durch mehrere Fusionen in der jetzigen Rechtsnachfolgerin weiter existiert (Ich hoffe ich drücke mir klar genug aus, wenn nicht
bitte ich jetzt bereits um Verzeihung).

Mein Chef meint jetzt in den Beglaubigungsvermerk müsse das mit aufgenommen werden und durch Einsichtnahme in das elektronische Register bescheinigt werden.


Ich schreibe mal, wie ich das sonst immer geschrieben habe:

Vorstehende Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen der xy Bank als Rechtsnachfolgerin der yy Bank Herrn..., Frau..., beglaubige ich hiermit.

Vorbefassungsklausel usw.


Ich hatte bisher bei keinem Grundbuchamt damit Probleme.

Sollte ich das anders formulieren? Wie macht ihr das mit so einer Rechtsnachfolge??

Da die Zeit so drängt (wegen des Urlaubs) wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar.
Jupp03/11

#2

30.07.2015, 14:17

Wenn ihr die Urkunden abwickelt, würde es reichen, wenn Bank und Gericht an einem Ort sind.

Ansonsten reicht der Begl.-Text nicht. Wie soll ein auswärtiger Notar, der die Löschungsbewilligung im Treuhandwege erhält, diesen Treuhandauftrag annehmen, ohne vorher die Register einzusehen? Und es wird kaum Aufgabe eines auswärtigen Notars sein, Vertretungsbefugnisse und Rechtsnachfolgen bei fremden Urkunden zu prüfen. Der obige Begl. Vermerk sagt nicht einmal aus, in welcher Funktion die angegebene Dame und der Herr die Bank vertreten.

Bei Abtretungsurkunden gilt dasselbe und da spielt es keine Rolle, ob ihr die Abwicklung macht oder später nach Jahren ein anderer Notar.
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ina85
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#3

30.07.2015, 15:21

Ein Teil ist für das hiesige Gericht. Ein Teil für ein anderes.

Ich habe jetzt einen Abdruck gezogen. Den Text würde ich wie folgt auf die Beglaubigung setzen:


Registerbescheinigun gem. § 21 BNotO
"Aufgrund meiner heutigen Einsichtnahme in das elektronisch geführte Register des Genossenschaftsregisters ...
Register-Nr.: ....bescheinige ich, dass nach Verschmelzung die Firma geändert wurde in ...... .
Die Rechtsnachfolge ist somit offenkundig."


Kann man das so machen?
Jupp03/11

#4

30.07.2015, 15:50

Die Volksbank ______________ mit dem Sitz in ________ ist durch die Aufnahme durch die Volksbank __________ in ______ verschmolzen worden zur Volksbank _______________mit dem Sitz in _____.
Dies ist der Notarin offenkundig durch Einsichtnahme in die Genossenschaftsregister des Amtsgerichtes ___________ Nr._______ vom heutigen Tage

Zur Vertretungsberechtigung der Personen ist nach wie vor nichts gesagt.
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