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Plumbum
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#1
23.07.2015, 10:37
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage, die wohl bestimmt ganz einfach ist
Wir haben die Aufhebung eines Pflichtteilsverzichts beurkundet. Muss ich diese Urkunde auch beim zentralen Testamentsregister registrieren?
Die Pflichtteilsverzichte sind aus 2008. Ehemann und Tochter verzichtete damals auf das beim tode der Mutter zustehende Pflichtteilsrecht bezüglich zweier Grundstücke.
Ich gehe davon aus, dass das damals auch gemeldet worden ist.
Muss die Aufhebung dann auch gemeldet werden?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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larifari
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#2
23.07.2015, 10:44
Beim ZTR werden nur erbfolgerelevante Urkunden gemeldet. (Reine) Pflichtteilsverzichte oder auch deren Aufhebung gehören nicht dazu.
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Plumbum
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#3
23.07.2015, 10:47
ahaaaaaaaaaaa....aber wenn ich jetzt einen Erbverzicht machen würde, der müsste registriert werden oder?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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larifari
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Plumbum
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#5
23.07.2015, 11:23
Vielen dank
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