Original immer für Urkundenrolle?

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Sheri-Moon
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#1

10.07.2015, 09:43

Mensch, so langsam fühl ich mich, als hätt ich in der Ausbildung gar nix gelernt.

Ich hab es so gelernt, dass das Original einer Urkunde immer beim Notar verbleibt. Jetzt hab ich aber jüngst entdeckt, dass das hier etwas anders gehandhabt wird; Wir machen für XYZ viele Löschungsbewilligungen - jetzt hab ich entdeckt, dass hier nur eine beglaubigte Abschrift behalten wird - geht das überhaupt? @@ Das macht für mich iwie keinen Sinn. Müsste das dann nicht zumindest eine Ausfertigung sein? (Ich bin hier langsam echt total am Verzweifeln, alles wird hier anders gemacht :sad: )
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Whoville
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#2

10.07.2015, 10:27

In der Regel bleibt die Urschrift auch beim Notar. (Allerdings geht bei der Erbausschlagung immer im Original zum Nachlassgericht). Bei Unterschriftbeglaubigungen habe ich auch keine Probleme damit, die Urschrift herauszugeben, bei unseren Entwürfen mache ich das aber auch nicht. Habt ihr die Löschungsbewilligungen entworfen?
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Sheri-Moon
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#3

10.07.2015, 11:00

Whoville hat geschrieben:In der Regel bleibt die Urschrift auch beim Notar. (Allerdings geht bei der Erbausschlagung immer im Original zum Nachlassgericht). Bei Unterschriftbeglaubigungen habe ich auch keine Probleme damit, die Urschrift herauszugeben, bei unseren Entwürfen mache ich das aber auch nicht. Habt ihr die Löschungsbewilligungen entworfen?

Nein, die haben wir nicht entworfen.
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Whoville
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#4

10.07.2015, 11:35

Dann würde ich das Original auf jeden Fall zurückgeben.
Wenn Ihr Löschungsbewilligungen von den Banken bekommt, sind die ja auch immer im Original, oder? ;-)
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#5

10.07.2015, 12:22

Bei Beurkundungen verbleibt das Original immer beim Notar in der Urkundensammlung, mit Ausnahme von Testamenten und Erbverträgen, die beim Gericht hinterlegt werden. Bei Entwürfen mit Unterschriftsbeglaubigung bleibt eine beglaubigte Fotokopie in der Urkundensammlung des Notars, bei reinen Unterschriftsbeglaubigungen ist es ausreichend, wenn ein Vermerkblatt oder eine einfache Kopie in der Urkundensammlung verbleibt. Eine beglaubigte Kopie ist aber auch ok.
Martin Filzek
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#6

10.07.2015, 15:52

Sheri-Moon hat geschrieben:Mensch, so langsam fühl ich mich, als hätt ich in der Ausbildung gar nix gelernt.

Ich hab es so gelernt, dass das Original einer Urkunde immer beim Notar verbleibt. Jetzt hab ich aber jüngst entdeckt, dass das hier etwas anders gehandhabt wird; Wir machen für XYZ viele Löschungsbewilligungen - jetzt hab ich entdeckt, dass hier nur eine beglaubigte Abschrift behalten wird - geht das überhaupt? @@ Das macht für mich iwie keinen Sinn. Müsste das dann nicht zumindest eine Ausfertigung sein? (Ich bin hier langsam echt total am Verzweifeln, alles wird hier anders gemacht :sad: )
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass es zusätzlich zu dem, was andere einem als Wissen vermitteln, nicht schaden kann und das eigene Wissen vermehrt, auch aus Fachbüchern zu lernen. Die angesprochenen Fragen sind doch in zahlreichen in Berufsschulen verwandten Lernbüchern wie z. B. Faßbender u.a., Notariatskunde - inzwischen gibt es noch viele weitere vergleichbare Fachbücher, z. B. Bös/Neie usw., Handbuch für Notarfachangestellte, u. a. - zu finden, wo diese und viele andere Fragen ausführlich dargestellt sind. Auch in den in jedem Büro vorhandenen Notar-Handbüchern und Formularbüchern gibt es in der Regel Teile zum Beurkundungsrecht und zur Büropraxis des Notars, wo diese Dinge gut dargestellt sind.
Natürlich kann es zu vielen einzelnen Fragen schneller gehen, sich mit den Auskünften anderer zu begnügen oder Fragen in Foren einzustellen, wo eine gestellte Einzelfrage dann vielleicht schneller beantwortet wird, als man beim mühevollen Aufschlagen von Büchern und Suchen darin dafür gebraucht hätte. Langfristig hat man aber davon doch manchmal Vorteile, z. B. wenn man beim Suchen und Lesen etwas liest, was man im Moment zwar nicht braucht, aber das für andere Fragen und Zukünftiges einem dann weiterhilft, wenn man sich noch daran erinnert. Setzt natürlich Interesse an dem Stoff voraus.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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