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Unterschriftsbeglaubigung Affidavit

Verfasst: 11.06.2015, 15:49
von hexe-petri
Hallo, kurzfristig wurde hier eine Unterschriftsbeglaubigung unter einer Erklärung in englischer Sprache
(Joint Affidavit) vorgenommen. Laut dem schlauen Internet bedeutet das wohl "beeidigte Erklärung".
Der Wert für die Beglaubigung wurde angegeben mit 3.000,00 EUR, da es wohl um einen Kühlschrank geht(?)
Die Mdt. wollen morgen früh selbst Apostille für dieses Dokument einholen.

Meine Frage: Muss hier ein besonderer Beglaubigungsvermerk erfolgen und was kann ich hier abrechnen???

Kann mir jemand helfen?

Re: Unterschriftsbeglaubigung Affidavit

Verfasst: 10.07.2015, 14:32
von nico86
Wenn der Notar der englischen Sprache mächtig ist, muss kein besonderer Beglaubigungsvermerk erfolgen.

Bei den Kosten würde ich den Regelwert bzw. Auffangwert von 5.000,00 € ansetzen.

Re: Unterschriftsbeglaubigung Affidavit

Verfasst: 10.07.2015, 16:10
von Martin Filzek
nico86 hat geschrieben:Wenn der Notar der englischen Sprache mächtig ist, muss kein besonderer Beglaubigungsvermerk erfolgen.

Bei den Kosten würde ich den Regelwert bzw. Auffangwert von 5.000,00 € ansetzen.
Meiner Meinung nach geht das nicht, denn die 5.000 Euro (§ 36) sind weder Regelwert noch Auffangwert (sondern nur Hilfswert, falls andere Geschäftswertermittlungen nicht möglich sind, die hier aber doch mit dem Wert und der entsprechende Angaben vorhanden sind; insbesondere sind die 5.000 Euro also auch kein Mindestwert). Soweit es sich bei der Gebühr aber nur um eine 0,2-Gebühr handeln sollte, wäre das in Bezug auf die entstehende Gebühr egal und in der Höhe ohne Auswirkungen, wie häufig auch bei Entwurfs- und Beurkundungsgebühren, die mit Mindestgebühren versehen sind, und wo es gleichgültig ist, ob ein Wert negativ oder plus 500, plus 1.000 oder plus 7.000 Euro beträgt bzw. irgendetwas dazwischen.