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stinker
Foren-Praktikant(in)
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#1

28.05.2015, 14:56

Hallo alle miteinander,

ich habe die folgende Frage, vielleicht kann mir jemand helfen:

Wie lange (Arbeitstage) hat der Notar Zeit, nach Eingang der letzten Bescheinigung für die Fälligkeitsvoraussetzungen den Kaufpreis fällig zu stellen? Mein Chef meint, es gäbe da eine Vorschrift. Welche Vorschrift und wo steht sie?

Für eventuelle Zeitangeben wäre ich dankbar.

:thx
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