Vorschriften für Vertretung von Stadt/Gemeinde bei Verträgen

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davia76
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#1

26.02.2015, 12:28

Hallo Ihr Lieben!

Mein Chef und wir Mitarbeiter haben folgende unterschiedliche Ansichten:

Es geht um die Beurkundung eines Vertrages, bei welchem die Vertreter der Stadt/Gemeinde (Bürgermeister und Vertreter des 1. Stadtrates) aufgetreten sind.
Im Urkungseingang wurden die betroffenen Personen auch aufgeführt mit Bürgermeister und eben Stadtrat.
Nun geht es um die Unterschriften unter die Urkunde
- Ist es notwendig, dass die jeweilige Person mit dem Zusatz "Bürgermeister" bzw. "Stadtrat" unterzeichnen?
Und
- Ist es zwingend notwendig, dass das vorhandene Stadt-/Gemeindesiegel beigedrückt wird?

Wenn ja - oder auch nein - wo genau ist das in welchem Gesetz geregelt ??
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davia76
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#3

26.02.2015, 13:06

@ Jupp

Vielen Dank - kannst Du mir noch verraten, wo das genau geregelt ist ?
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Jupp03/11

#4

26.02.2015, 13:21

Siegel müssen nur beigebracht werde, wenn z. B. die Stadt eine eigene Urkunde erstellt. Notarielle Urkunden sind öffentliche Urkunden, auf die kein Siegel was zu suchen hat. Siehe auch Schöner Rd 3660, insbesondere 3660 b, 15. Auflage
davia76
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#5

26.02.2015, 15:06

Vielen Dank noch einmal @Jupp.

Leider liegt mir Schöner nicht vor, so dass ich mir die Randnummern nicht durchlesen kann :/
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#6

26.02.2015, 15:53

Vielleicht hat ja irgendwer von Euch die Möglichkeit, mir die von Jupp genannten Randnummern zu übermitteln - ggf. als PN oder so ?
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AnjaZ
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#7

04.05.2015, 12:32

Ich hänge mich einmal hier dran:

KV zwischen Gemeinde xx als Verkäufer und Käufer S. Die Gemeinde wird durch Herrn A. vollmachtslos vertreten. Die Gemeinde reicht nun eine Genehmigungserklärung mit Unterschrift und Siegel ein. Reicht die Genehmigungserklärung so aus oder muss die Unterschrift des Bürgermeisters durch einen Notar beglaubigt werden? In welcher Vorschrift kann ich es nachlesen?
Gruß Anja
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#8

04.05.2015, 15:42

Ich beantworte mir die Frage selbst: Siegel und Unterschrift reicht unter der Genehmigungserklärung aus.
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Jupp03/11

#9

04.05.2015, 15:55

AnjaZ hat geschrieben:Ich beantworte mir die Frage selbst: Siegel und Unterschrift reicht unter der Genehmigungserklärung aus.
§ 29 Abs. 3 GBO
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AnjaZ
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#10

04.05.2015, 17:06

Danke ;)
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