Ihr habt mir als stiller Mit-/Nachleser schon häufiger geholfen, jetzt habe ich gedacht, ich muss mich doch mal anmelden.
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Ich komme auch gleich mit einer Frage - von denen ich sicher noch mehr haben werde, ich schmeiße derzeit für 6 Wochen als Azubi im 3. LJ allein das Notariat:
Bei mir war eben eine Mandantin, die eine Unterschriftsbeglaubigung für eine (nicht in deutscher Sprache verfasste) Urkunde benötigt, die - soweit ich sie verstanden habe - dem Sohn die zweite Staatsbürgerschaft im Kosovo "erlauben" soll.
Ich habe bereits gegoogelt, finde jedoch nichts sinnvolles, das für Deutschland gültig ist. WAS muss ich nach der Beglaubigung mit der Urkunde machen? Eine Apostille fällt weg, Legalisation ja scheinbar auch, die Deutsche Botschaft fühlte sich im Jahre 2013 auch nicht zuständig.
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Ich habe versprochen der Mandantin morgen weiterzuhelfen, doch könnt ihr mir vorher helfen?
Liebe Grüße
KalterKaffee