Beglaubigung und ab in den Kosovo

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KalterKaffee
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#1

09.02.2015, 17:25

Hallo Foris!

Ihr habt mir als stiller Mit-/Nachleser schon häufiger geholfen, jetzt habe ich gedacht, ich muss mich doch mal anmelden. :wink1 Meine Vorstellung hole ich selbstverständlich nach!

Ich komme auch gleich mit einer Frage - von denen ich sicher noch mehr haben werde, ich schmeiße derzeit für 6 Wochen als Azubi im 3. LJ allein das Notariat:

Bei mir war eben eine Mandantin, die eine Unterschriftsbeglaubigung für eine (nicht in deutscher Sprache verfasste) Urkunde benötigt, die - soweit ich sie verstanden habe - dem Sohn die zweite Staatsbürgerschaft im Kosovo "erlauben" soll.

Ich habe bereits gegoogelt, finde jedoch nichts sinnvolles, das für Deutschland gültig ist. WAS muss ich nach der Beglaubigung mit der Urkunde machen? Eine Apostille fällt weg, Legalisation ja scheinbar auch, die Deutsche Botschaft fühlte sich im Jahre 2013 auch nicht zuständig. ;)

Ich habe versprochen der Mandantin morgen weiterzuhelfen, doch könnt ihr mir vorher helfen?

Liebe Grüße

KalterKaffee
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Jupp03/11

#2

09.02.2015, 20:19

Aus Auslandssammlung, Stand 2013:

1.
Das Apostille-Übereinkommen gilt im Verhältnis zu Deutschland nicht für Kosovo. Also keine Apostille durch deutsche Stelle möglich.

2.
Es liegt keine öffentliche Urkunde (definiert durch § 415 Abs. 1 ZPO) vor. Die Erklärung in jugoslawischer Sprache ist lediglich eine Privaturkunde.

3.
Es liegt aber eine öffentlich-beglaubigte Urkunde vor. Diese ist hinsichtlich des gesamten Textes und der Unterschrift des Privatmanns eine Privaturkunde; nur der Beglaubigungsvermerk des Notars ist dagegen eine öffentliche Urkunde i. S. d. § 415 Abs. 1 ZPO.

4.
Ausschließlich der notarielle Beglaubigungsvermerk kann durch den örtlich zuständigen LG-Präsidenten im Rahmen der Legalisation vorbeglaubigt werden, d. h. der LG-Präsident bescheinigt, dass der Notar und dass das seine Unterschrift ist. Die endgültige Legalisation geschieht dann durch einen Angehörigen der Botschaft des Kosovo in Berlin. Dort liegen Listen mit Unterschriftsproben sämtlicher LG-Präsidenten usw. vor. Der Botschaftsangehörige vergleicht dann die Unterschrift des LG-Präsidenten aus der Vorbeglaubigung mit der ihm vorliegenden Unterschriftsprobe. Wenn beides übereinstimmt, nimmt er die endgültige Legalisierung in der Kosovo-Sprache mit Wirkung für den Kosovo und die dortige Verwendung vor.
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KalterKaffee
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#3

10.02.2015, 08:21

Danke für deine Antwort!

Das hatte ich bei den Rechtspflegern auch gefunden, also ist das entsprechend noch aktuell. Gut.

Das bedeutet für mich, dass ich die Unterschrift meines Notars legalisieren lassen muss, und anschließend muss die Urkunde zur kosovarischen Botschaft nach Berlin, damit sie im Kosovo Gültigkeit hat? Das klingt... zeitaufwändig. Der Sohn der Mandantin fliegt am Samstag. Na ja, gut, das wussten sie sicher nicht erst seit gestern.
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#4

10.02.2015, 08:47

Genau das wissen die schon länger. Kommen tun sie trotzdem erst immer einen Tag vorher und dann ist es immer "schnell",eilig und kurzfristig" und und und... ist hier auch so.

Hab schon ein paar Mal erlebt das die Mandanten die Erklärungen so mitnehmen wollten. Wir haben den Hinweis, dass es der Legalisation /Apostille bedarf dann noch schnell in den Belaubigungsvermerk mit aufgenommen, Gebühren bezahlen lassen und weg damit.

Sie sind nie wiedergekommen also scheint das im Kosovo auch ohne Legalisierung zu klappen. Naja. :kopfkratz
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KalterKaffee
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#5

10.02.2015, 09:00

Ich glaube das ist überall gleich, oder? :mrgreen:

Hm, ich werde die Mandantin gleich mal anrufen und nachfragen. Ist ja ihre Entscheidung, was sie möchte, ich gebe den Hinweis und wenn sie es nicht annimmt, kann ich da nichts dran ändern. Im Zweifelsfalle hat der Sohn dann nur leider Pech, wenn er im Kosovo ist und die Urkunde taugt nichts. :-?
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#6

13.02.2015, 09:08

ja das ist überall gleich :lol:

So würde ich es auch handhaben... erstaunlicheweise kommen die im Kosovo und Co. sehr oft "mit den Urkunden so durch". Naja wird schon seine Gründe haben warum gewisse Länder keine Apostillen bekommen..
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