KoRe Bestandteil der Urkunde?

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Danni
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#1

22.01.2015, 20:53

Hallihallo :)

Also Cheffe mag die Rechnungen nicht an den Urkunden (und vor Allem nicht an den Ausfertigungen und schon gaar nicht an den begl. und erst recht nicht an den einfachen Kopien) haben. Tja. Meine Lehrzeit mitgezählt, ist es nun aber das dritte Notariat, in dem die Urkunden immer so aussahen:

Verhandelt

blablabla

Protokoll unterzeichnet
-Seitenumbruch-

Kostenrechnung
Vermerke


Ich weiß ja ... "die Urkunde endet mit der Unterschrift des Notars"

ABER: der Vermerk über die erteilten Ausfertigungen muss doch an die Urschrift und ist doch dann auch Teil der Urkunde. Oder wie?

Also kann man die Rechnung dann echt weglassen? Ich meine, natürlich wird eine Kopie der Rechnung ja im Büro verwahrt. Sowohl in der Handakte als auch im Buchhaltungsordner und dann ja auch noch im PC (wo auch die abgelegten Akten nie gelöscht werden). Also genügt das nach § 19 Abs 6 GNotKG?

Kann mir dass bitte einer "für doofe" erklären? Ich stehe nämlich gerade echt auf dem Schlauch ... und die Rechnung einfach weglassen, traue ich mich nicht! Also zumindest nicht an der Urschrift. Bei den Ausfertigungen und Kopien wär´s mir quasi "wurscht"

ABER: wenn ich die Ausfertigungen dann ohne mache, sind sie ja wieder keine VOLLSTÄNDIGE Wiedergabe der Urschrift ... Bild
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#2

23.01.2015, 09:05

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Danni
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#3

23.01.2015, 09:42

Ok, Profil ist aktualisiert. Sorry, wusste ich noch nicht
Jupp03/11

#4

23.01.2015, 18:42

Die Urkunden enden mit der Unterschrift des Notars.
Auf gesonderter Seite kommt dann der Vermerk, wer was bekommen hat.

Ort/Datum,

Notar

Die Kostenrechnungen haben auf bzw. bei den Urkunden nix mehr zu suchen.

Die Kostenrechnungen würde ich sodann in gesondertem Ordner, geheftet nach den Urkundenrollen-Nummern, verwahren für die Notarprüfungen.
Stromberg
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#5

24.01.2015, 10:38

Guten Morgen,


ich war auch unsicher, wie das mit den Kostenrechnungen auf den Urkunden gehandhabt werden soll. Ich habe die Revisorin angerufen, die uns letztendlich auch überprüft, wie sie das empfehlen würde. Sie hat mir gesagt, dass das Aufbewahren/Anbringen der Kostenrechnung (nur) in der Handakte okay wäre, aber nicht mehr auf den Originalen, Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften etc.
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