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Erbvertragsverzeichnis führen???

Verfasst: 09.01.2015, 12:05
von noto-fee
Hallo zusammen,

bin gerade dabei den notariellen Jahresabschluss durchzuführen. Nun drängt sich mir die Frage auf, ob ich verpflichtet bin, ein Erbvertragsverzeichnis zu führen, wenn bei uns keine Erbverträge verwahrt werden?
Beurkundet haben wir zwei Stück. Diese wurden aber in die besondere amtliche Verwahrung beim AG gegeben.

Vielleicht kann mir da einer von Euch weiterhelfen.

Liebe Grüße

Re: Erbvertragsverzeichnis führen???

Verfasst: 09.01.2015, 15:19
von Knuddel
Hallo,

nein musst du nicht. Das Verzeichnis musst du nur anlegen für Erbverträge die bei euch in der Verwahrung bleiben.

LG ;)

Re: Erbvertragsverzeichnis führen???

Verfasst: 09.01.2015, 15:55
von noto-fee
Alles klar. Danke :)

Re: Erbvertragsverzeichnis führen???

Verfasst: 29.08.2017, 09:56
von Disgast
Guten Morgen!

Gehören in das Verzeichnis ausschließlich reine Erbverträge oder alle erbfolgerelevanten Urkunden, die auch unter "Sonstige Urkunden" beim ZTR registriert werden? Also auch gemischte Urkunden wie Kaufverträge mit Rechtswahl etc.?
Hat das etwas damit zu tun, ob man diese Urkunden überhaupt in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben könnte bzw. ob man bei der Sterbebenachrichtigung zur Einreichung des Originals und nicht einer beglaubigten Fotokopie aufgefordert wird?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!