Erbvertragsverzeichnis führen???

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
noto-fee
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 29.02.2012, 15:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

09.01.2015, 12:05

Hallo zusammen,

bin gerade dabei den notariellen Jahresabschluss durchzuführen. Nun drängt sich mir die Frage auf, ob ich verpflichtet bin, ein Erbvertragsverzeichnis zu führen, wenn bei uns keine Erbverträge verwahrt werden?
Beurkundet haben wir zwei Stück. Diese wurden aber in die besondere amtliche Verwahrung beim AG gegeben.

Vielleicht kann mir da einer von Euch weiterhelfen.

Liebe Grüße
Knuddel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 24.10.2014, 15:31
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: Advoware

#2

09.01.2015, 15:19

Hallo,

nein musst du nicht. Das Verzeichnis musst du nur anlegen für Erbverträge die bei euch in der Verwahrung bleiben.

LG ;)
noto-fee
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 29.02.2012, 15:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

09.01.2015, 15:55

Alles klar. Danke :)
Disgast
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 21.01.2010, 19:38
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#4

29.08.2017, 09:56

Guten Morgen!

Gehören in das Verzeichnis ausschließlich reine Erbverträge oder alle erbfolgerelevanten Urkunden, die auch unter "Sonstige Urkunden" beim ZTR registriert werden? Also auch gemischte Urkunden wie Kaufverträge mit Rechtswahl etc.?
Hat das etwas damit zu tun, ob man diese Urkunden überhaupt in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben könnte bzw. ob man bei der Sterbebenachrichtigung zur Einreichung des Originals und nicht einer beglaubigten Fotokopie aufgefordert wird?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
Antworten