Hallo.
Ich habe in einem Grundbuch eine Auflassungsvormerkung die gelöscht werden soll. Die Vormerkung stammt aus dem Jahre 1961. Wir haben nunmehr auch die Eintragungsbewilligung vorliegen. Demnach hätte die Vormerkung gelöscht werden können, nachdem ein Haus auf dem Grundstück gebaut wurde.
Die Löschung wurde aber nie beim Verkäufer beantragt. Den "Verkäufer" gibt es so nicht mehr. Es handelte sich dabei um eine "Gesamtheit der Beteiligten aus ... aus der Spezialteilungssache von ...Kreis ...131".
Hat jemand Erfahrung wie man nunmehr vorgeht?
Löschung Vormerkung Berechtiger nicht bekannt
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 22.03.2010, 13:25
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: ReNoStar