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Neuvermessung eines Grundstücks beantragen

Verfasst: 11.11.2014, 09:54
von davia76
Eine Erbengemeinschaft (noch nicht als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet) hat uns beauftragt zum einen die Grundbuchberichtigung (nach notariellem Testament) zu beantragen, weiterhin zwei Kaufverträge betreffend von jeweils zwei noch zu vermessenden Teiflächen eines Grundstücks.

Weiterhin sollen wir die Vermessung beantragen.
Leider habe ich das noch nie gemacht :(
Darf ein Notar dies überhaupt beantragen ?
Wenn ja - Wie und wo muss ich das beantragen und was ggf. mit beilegen ?
Welche Kosten/Gebühren kann ich hierfür abrechnen?
Ich kann dies doch erst beantragen, wenn die Grundbuchberichtigung erfolgt ist, oder ?

Eine Teilungsgenehmigung ist doch nicht erforderlich in NRW, oder?
Das Grundstück ist voll erschlossen, jedoch nicht bebaut.

Lieben Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe...

Re: Neuvermessung eines Grundstücks beantragen

Verfasst: 11.11.2014, 16:56
von Refaffmsüd
Hallo,

in der Regel beauftragt der Eigentümer (bzw. die künftige Erbengegenschaft) einen Vermesser mit der Vermessung.

Ich habe es noch nie im Notariat machen müssen, allein schon nicht als Auftraggeber und Kostenschuldner gegenüber dem Vermesser. Daher nehme ich an, dass der Vermesser eh ein Auftrag vom Eigentümer braucht.

Hoffe es hilft Dir weiter

Re: Neuvermessung eines Grundstücks beantragen

Verfasst: 11.11.2014, 17:08
von davia76
:thx

Ich habe zwischenzeitlich im Namen einer Person der Erbengemeinschaft die Vermessung bei einem staatlich anerkannten Vermessungsbüro in Auftrag geben können (zur Beschleunigung). Einen Flächenplan mit Einzeichnung der gewünschten Vermessung habe ich per Mail hingesandt; alles weitere wird von dort nun in die Wege geleitet (Termin zur Ortsbesichtigung mit allen Beteiligten, ggf. auch den Eigentümerin der angrenzenden Nachbargrundstücke etc.)

Mal abwarten wies weitergeht:-)