Hallo Zusammen,
es geht um das Thema Aktenablage.
Hierzu folgendes:
Wir hatten einen Übertragungsvertrag beurkundet.
Mit Antrag auf Eigentumsumschreibung März 2013 wurde Seitens des Gerichts ein Kostenvorschuss angefordert. Der bis zum heutigen Tage Seiten der Beteiligten nicht überwiesen wurde.
Die Eigentumsumschreibung ist daher bis zum heutigen Tage nicht vollzogen worden.
Die Urkundsbeteiligten wurden bereits mehrfach über den Sachverhalt informiert, dennoch wurde nicht gezahlt.
Ich würde nun die Akte gerne ablegen, ist dass ok?
Oder muss ich noch irgendetwas beachten oder machen?
Vlg,
Aktenablage bei nicht vollzogener Eigentumsumschreibung
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 89
- Registriert: 03.09.2013, 14:00
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Ruhrgebiet
großes-sternchen hat geschrieben:Hallo Zusammen,
es geht um das Thema Aktenablage.
Hierzu folgendes:
Wir hatten einen Übertragungsvertrag beurkundet.
Mit Antrag auf Eigentumsumschreibung März 2013 wurde Seitens des Gerichts ein Kostenvorschuss angefordert. Der bis zum heutigen Tage Seiten der Beteiligten nicht überwiesen wurde.
Die Eigentumsumschreibung ist daher bis zum heutigen Tage nicht vollzogen worden.
Die Urkundsbeteiligten wurden bereits mehrfach über den Sachverhalt informiert, dennoch wurde nicht gezahlt.
Ich würde nun die Akte gerne ablegen, ist dass ok?
nein
Oder muss ich noch irgendetwas beachten oder machen?
Vlg,
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 145
- Registriert: 05.12.2014, 16:07
- Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
- Software: NoTastic
Schwierig...
So ohne weiteres würde ich die Akte nicht ablegen. Trotz allem liegt in der Urkunde ein Vollzugsauftrag.
Ich würde die Leute nochmal anschreiben (vielleicht per Einschreiben)...
So ohne weiteres würde ich die Akte nicht ablegen. Trotz allem liegt in der Urkunde ein Vollzugsauftrag.
Ich würde die Leute nochmal anschreiben (vielleicht per Einschreiben)...