Guten Morgen!
Ich habe einen Erbanteilsübertragungsvertrag vor mir liegen.
Der Ehemann ist zu 6/7 und der Sohn zu 1/7 von der Ehefrau beerbt worden.
Nun überträgt der Ehemann seinen 6/7 Anteil auf dessen Tochter.
Ich soll das ganze nun beim ZTR anmelden bzw. benachrichtigen.
... ich steh mal wieder voll auf dem "Schlauch".
Muss ich das ganze über dem Menüpunkt "Sonstige Erklärungen (Eheverzicht ...)" anmelden und bei 1. Erblasser den Vater eintragen und beim 2. Erblasser die Tochter?
Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG
Erbanteilsübertragung
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schlechter Vertrag.
Der Vertrag ändert keine Erbfolge. Daher kann keine Anzeige beim ZTR erfolgen.
Es ist aber eine Mitteilung an das Nachlassgericht zu machen (unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift der Urkunde), um den Übergang des Erbteils gemäß den gesetzliichen Pflichten der Beteiligten anzuzeigen.
Der Vertrag ändert keine Erbfolge. Daher kann keine Anzeige beim ZTR erfolgen.
Es ist aber eine Mitteilung an das Nachlassgericht zu machen (unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift der Urkunde), um den Übergang des Erbteils gemäß den gesetzliichen Pflichten der Beteiligten anzuzeigen.