Ratenzahlung und Verbraucherkredit

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Okudera
Forenfachkraft
Beiträge: 179
Registriert: 05.02.2010, 15:11
Beruf: Notarassessor
Wohnort: Düsseldorf

#1

14.09.2014, 08:37

Ich habe das zweifelhafte Vergnügen einen Ratenzahlungskauf vozubereiten.
Der Kaufpreis wird ratierlich gezahlt und verzinst.
Der Verkäufer ist Unternehmer, der Käufer Verbraucher.

Es liegt daher ein Verbraucherkreditvertrag vor, für den alle gesetzlichen Vorgaben gelten (einschließlich vorvertragliche Informationspflichten sowie Widerrufsbelehrung).
Ich sehe mich nicht in der Lage, das alles zu formulieren (insbesondere Berechnung des Effektivzinses und Angabe der weiteren Details). Selbst Banken machen hier Fehler.
Das Haftungsrisiko ist enorm: stimmt z.B. die Widerrufsbelehrung nicht, kann der Käufer noch in fünf Jahren (oder wann sich immer) widerrufen.

Ich habe kleinen Plan, was hier zu tun ist und habe die Beteiligten erstmal aufgefordert, die gesetzlichen Angaben zum Verbraucherkredit zu liefern, da ich den notar nicht in der Pflicht sehe, die Zinsen und kosten auszurechnen.
Bei den weiteren Punkten (insbesondere Widerrufsbelehrung und vorvertragliche Informationen) bin ich ratlos. Ich kann doch nicht mal eben das wasserdicht formulieren, wofür Banken spezialisierte Abteilungen beschäftigen.

Welches Vorgehen wäre hier empfehlenswert? (Zum Finanzberater habe ich die Käufer schon geschickt. Sie kriegen keine Finanzierung bei einer Bank)
Jupp03/11

#2

14.09.2014, 10:11

Ein Notar aus München hatte an einem Sonntag morgen die selben Schwierigkeiten, setzte sich in den Englischen Garten und schrieb ein Buch. Ergebnis M 13 und 14 im Anhang, zumindest in der mir vorliegenden etwas älteren Auflage.
Okudera
Forenfachkraft
Beiträge: 179
Registriert: 05.02.2010, 15:11
Beruf: Notarassessor
Wohnort: Düsseldorf

#3

14.09.2014, 11:34

Welcher notar/welches Buch ist das denn?

In den mit vorliegenden Büchern heisst es nur, dass von einer solchen Gestaltung abgesehen werden soll
Jupp03/11

#4

14.09.2014, 11:38

hast gleich PN, da Werbung m. W. insoweit hier nicht erlaubt ist.
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#5

15.09.2014, 06:38

Jupp03/11 hat geschrieben:Ein Notar aus München hatte an einem Sonntag morgen die selben Schwierigkeiten, setzte sich in den Englischen Garten und schrieb ein Buch.
31
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
Silvi
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 20.11.2007, 14:15
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Wohnort: Hessen

#6

24.09.2014, 16:44

Ich habe gerade dasselbe Problem, bzw. bin mir nicht sicher, ob eine Gemeinde auch als Unternehmer angesehen wird. Weiß das jemand, und wenn das so ist, könntest du - jupp03/11 - mir das auch mal zukommen lassen?
LG Silvi
Antworten