nachträgl. persönl. Unterwerfung / Vollstreckungsklausel
Verfasst: 10.09.2014, 09:44
Hallo Ihr Lieben,
habe zwar schon die anderen Themen hierzu durchforstet allerdings habe ich für mich hier noch keine Lösung gefunden.
Bank A überreicht mir eine seinerzeitig beurkundete Grundschuldbestellung und eine Abtretungserklärung der Bank B, in der die Bank B die Ansprüche aus der Grundschuld an Bank A abtritt im Ganzen. (Ist allerdings noch nicht im Grundbuch vollzogen)
Ferner sollen die seinerzeit persönlich Haftenden aus der persönlichen Haftung entlassen werden und an deren Stelle tritt die Eigentümern (es war wohl vorher so, dass die persönlich Haftung jemand anderes übernommen hat, als der Eigentümer).
Nun bittet mich die Bank die Unterwerfungserklärung der Verwendung eines Vordruckes vorzubereiten und von den neuen persönlich Haftenden zu unterschreiben.
Jetzt stehe ich hier und bin irgendwie ratlos, die nachträgliche persönliche Unterwerfung kann ich vorbereiten mit dem Vordruck, aber wie sieht es jetzt weiter aus.
Die Vollstreckungsklausel auf der seinerzeitigen Grundschuld muss ja
a) geändert werden auf die richtige Gläubigerin aufgrund Abtretung und
b) geändert werden hinsichtlich der persönlichen Haftung
Hat jemand für so einen Fall eine Formulierung für mich?
Ich muss das ja begründen in dem Ausfertigungsvermerk
a) aufgrund Abtretung
b) aufgrund dieser neuen Urkunde
Von der Urkunde hinsichtlich der Übernahme der persönlichen Haftung erteile ich eine vollstreckbare Ausfertigung für die neue Gläubigerin, so viel ist klar.
Hatte jemand diesen Fall schon und kann mir auf die Sprünge helfen?
habe zwar schon die anderen Themen hierzu durchforstet allerdings habe ich für mich hier noch keine Lösung gefunden.
Bank A überreicht mir eine seinerzeitig beurkundete Grundschuldbestellung und eine Abtretungserklärung der Bank B, in der die Bank B die Ansprüche aus der Grundschuld an Bank A abtritt im Ganzen. (Ist allerdings noch nicht im Grundbuch vollzogen)
Ferner sollen die seinerzeit persönlich Haftenden aus der persönlichen Haftung entlassen werden und an deren Stelle tritt die Eigentümern (es war wohl vorher so, dass die persönlich Haftung jemand anderes übernommen hat, als der Eigentümer).
Nun bittet mich die Bank die Unterwerfungserklärung der Verwendung eines Vordruckes vorzubereiten und von den neuen persönlich Haftenden zu unterschreiben.
Jetzt stehe ich hier und bin irgendwie ratlos, die nachträgliche persönliche Unterwerfung kann ich vorbereiten mit dem Vordruck, aber wie sieht es jetzt weiter aus.
Die Vollstreckungsklausel auf der seinerzeitigen Grundschuld muss ja
a) geändert werden auf die richtige Gläubigerin aufgrund Abtretung und
b) geändert werden hinsichtlich der persönlichen Haftung
Hat jemand für so einen Fall eine Formulierung für mich?
Ich muss das ja begründen in dem Ausfertigungsvermerk
a) aufgrund Abtretung
b) aufgrund dieser neuen Urkunde
Von der Urkunde hinsichtlich der Übernahme der persönlichen Haftung erteile ich eine vollstreckbare Ausfertigung für die neue Gläubigerin, so viel ist klar.
Hatte jemand diesen Fall schon und kann mir auf die Sprünge helfen?