Schuldanerkenntnis umschreiben wegen Namensänderung?

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leni.04
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#1

26.08.2014, 09:59

Hallo zusammen,

wir haben vor einiger Zeit ein notarielles Schuldanerkenntnis beurkundet und an den Gläubiger auch eine entsprechende vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Soweit auch alles in Ordnung.

Nun bekommen wir die vollstreckbare Ausfertigung allerdings zusammen mit einer Bescheinigung über Namensänderung zugeschickt mit der Bitte den Namen des Schuldners in der Urkunde entsprechend abzuändern.

Da ich so etwas noch nie hatte, bin ich nun ein wenig überfordert. Ich persönlich kenne es aus der Zwangsvollstreckung auch nur so, dass mit der vollstreckbaren Urkunde zum ZV-Auftrag der Nachweis beigelegt wird, dass sich der Nachname (durch Heirat) geändert hat und dann hat die ZV auch immer ohne Probleme funktioniert. Einen Titel habe ich deswegen aber noch nie umschreiben lassen und eine notarielle Urkunde haben wir auch noch nie umschreiben müssen.

Kann man überhaupt eine notarielle Urkunde im Nachhinein bezüglich des Namens des Schuldners abändern? Und wenn ja wie?

Würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp für mich hätte.
Liebe Grüße
Leni
Jupp03/11

#2

26.08.2014, 12:56

Wenn der Gläubiger das verlangt, ist das zu machen.
Ob die genannte Bescheinigung dazu ausreichend ist, kann mangels Kenntnis derselben nicht gesagt werden.
Okudera
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#3

26.08.2014, 13:17

Es liegt keine Klauselumschreibung vor (da Schuldner und Gläubiger gleich bleiben).

Es ist lediglich eine neue Klausel zu erteilen (die Urkunde bleibt natürlich unverändert). Ähnlich wie bei der Umschreibung wird nur ein Vermerk auf Urschrift und VA angebracht, aus der sich die Namensänderung ergibt.
leni.04
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#4

26.08.2014, 14:34

mhmmm...
ich befüchte, die ganze Sache wird jetzt doch noch ein bisschen komplizierter... oder vielleicht meine ich das ja auch nur und es wird doch nicht komplizierter. Mal schauen, folgendes Problem ist mir bei genauer Ansicht der Bescheinigung aufgefallen:

Unsere Urkunde ist vom 11.02.2014. Nun legt der Gläubiger eine Bescheinigung über die Namensünderung des Schuldners vom Standesamt im Original vor. Nach dieser Bescheinigung ist allerdings die Namensänderung bereits am 24.01.2014 erfolgt. Also bereits zwei Wochen vor der Beurkundung. Ausgewiesen hat sich der Schuldner bei der Beurkundung aber mit seinem Ausweis (Kopie ist ja in der Handakte) mit dem alten Namen. Der Ausweis war auch gültig, also nicht entwertet oder ähnliches. Laut dem vorgelegten Ausweis hat er auch nur einen Vornamen... laut Bescheinigung vom Standesamt allerdings 2 Vornamen. Unterschrieben wurde die notarielle Urkunde vom Schuldner natürlich auch mit dem "alten" Namen.

Mir wurde nun vorgeschlagen, dass man ggf. einen Nachtrag an die Urkunden (Original und vollstreckbare Ausfertigung) siegeln könnte in dem klargestellt wird, dass der Name des Schuldners seit dem 24.01.2014 xxxx lautet und sich für die Richtigkeit dieser Angabe auf die vorliegende Bescheinigung des Standesamtes bezieht.

Kann man das so machen? auch wenn die Namensänderung gar nicht nach der Beurkundung vorgenommen wurde sondern eigentlich schon vorher?
Liebe Grüße
Leni
Okudera
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#5

26.08.2014, 20:22

Ich befürchte fast, die Sache muss nochmal beurkundet werden
Jupp03/11

#6

26.08.2014, 20:28

Ich nicht; der Berichtigungsvermerk müßte allerdings im Wege einer Bescheinigung des Notars anders gefaßt werden.
Sanne

#7

04.09.2014, 15:27

Sorry, ich les das jetzt erst. Aber ich frage mich, ob das eine Sache für den Staatsanwalt ist, wenn ein Schuldner zunächst seinen Namen ändert, dann aber eine Schuldurkunde schnell noch mit dem alten Namen unterschreibt .... (Das wird er ja wohl, denn ansonsten hätte das ja bei der Beurkundung auffallen müssen). Das riecht mir doch nach schnellem Abtauchenwollen ...

Ansonsten würde ich hinter die Urkunde einen Vermerk machen, etwa dass der Notar aufgrund der vorgelegten Bescheinigung des Standesamtes .... vom ... Reg-Nr. des STA - festgestellt hat, dass der Erschienene bereits am .... seinen Familiennamen in "sowieso" geändert hatte. Beglaubigte Abschrift der hoffentlich in Urschrift vorgelegten Standesamtbescheinigung dahinter. Vermerk sowohl an die Urkunde in der Urkundensammlung als auch an die VA.
arianka
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#8

05.09.2014, 05:06

Ich muss Sanne Recht geben. Die Sache scheint faul zu sein. Der Schuldner hat mit Wissen und Wollen einen falschen "nicht mehr gültigen" Namen angegeben und auch beurkundet.

Wenn man aber den Zeitfaktor außer Acht lässt, dann kann man jede Urkunde mittels Original oder beglaubigter Abschrift aus dem entsprechenden Register umschreiben. Es erfordert dann aber unbedingt eine neue Zustellung!
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