Grundbuchauszug (online) einholen vom Rechtsanwalt -möglich?

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Janne
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#1

08.08.2014, 15:00

Hey ihr Lieben,

ich hätte da ein paar allgemeine Fragen, die ich jetzt keinem konkreten Fachbereich zuordnen konnte...deshalb bin ich hier hoffentlich richtig. :wink1

Wir sind eine reine Rechtsanwaltskanzlei und es wird voraussichtlich in einigen Wochen ein Vorbehaltsurteil in einem Urkundenprozess gegen unsere Gegner ergehen...uns ist bekannt, dass der Gegner wohl eingetragenen Grundbesitz hat, aber wir wollen das vor eventuellen Vollstreckungshandlungen natürlich prüfen. Hierzu meine Frage: Ist es möglich als reine Rechtsanwaltskanzlei einen Grundbuchauszug (ggf. online) anzufordern (falls ja, auf welcher Website)?

Uns ist das Gericht, die Blatt-Nr. und die Anschrift des Grundstücks bekannt.

Falls dies nicht möglich ist, wie gehe ich hier weiter vor? Muss ein Notar beauftragt werden und wenn ja wie müsste soetwas ungefähr aussehen? Müsste ein Notar am Ort des Grundstücks beauftragt werden? Und würde ich dann theoretisch gleich einen beglaubigten Grundbuchauszug anfordern, für die eventuell spätere Vollstreckung? Wie begründe ich unser berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug am besten?


Vielen Dank schonmal im Voraus

LG
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#2

09.08.2014, 13:39

Einfach das Gericht anschreiben und das berechtigte Interesse darlegen; dieses wird spätestens zu bejahen sein, wenn ein Titel konkret vorliegt. Für Notare desselben Bundeslandes gilt an sich nichts anderes, sofern sie allerdings überhaupt für das das online-Abrufverfahren angemeldet sind, was aber mittlerweile bei dem meisten der Fall sein dürfte. Notare aus anderen Bundesländern sind zumeist nur für ihr eigenes Bundesland angemeldet. Es muss aber jedenfalls kein Notar am Ort des Grundstücks sein. Einen beglaubigten Abdruck braucht man eigentlich zum Vollstrecken nicht.
Janne
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#3

11.08.2014, 13:47

Hey, danke für Deine Antwort :smile:
Einfach das Gericht anschreiben und das berechtigte Interesse darlegen;

Das geht auch, wenn wir keinen Notar in unserer Kanzlei haben? In Deinem späteren Text verweist Du ja darauf, dass es kein Notar am Ort des Grundstücks sein muss...wie verhält es sich jedoch, wenn wir als reine Rechtsanwaltskanzlei solch eine Anfrage stellen?


LG
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#4

11.08.2014, 14:30

Du kannst auch als reine Anwaltskanzlei den Auszug anfordern. Einfach kurz schildern, woher sich das berechtigte Interesse ergibt, also bestehende Forderung und Prüfung der ZV-Möglichkeiten, und ab damit. :wink:
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#5

13.08.2014, 17:12

Alles klar, dann mach ich das so. Vielen lieben Dank :D

Aaaach...eine Frage noch: Brauche ich für die eventuelle spätere Vollstreckung einen beglaubigten Grundbuchauszug? Also fordere ich einen Grundbuchauszug an und lasse ihn vorher notariell beglaubigen bevor ich damit/daraus vollstrecken kann?
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#6

13.08.2014, 17:55

Nein, brauchtst Du nicht. Du vollstreckst auch nicht aus dem Grundbuchauszug, sondern aus eurem Titel in den im Grundbuch bezeichneten Grundbesitzt. :wink:
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#7

25.08.2014, 17:00

Danksehr!! :D
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