Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Wir sind gerade dabei, unser Archiv aufzuräumen, da wir keinen Platz mehr haben, und sind dort auf die Papierausdruck des Bundesgesetzblatt etc gestoßen, die unser Notar seit Beginn seiner Notartätigkeit aufgewahrt.
Gibt es irgendwo eine Regelung, wie lange diese Zeitschriften aufbewahrt werden müssen? In der Regel sind diese bereits überholt und daher nicht mehr brauchbar.
Wie sieht das bei Euch in den Kanzleien aus?
Viele Grüße