Neuerdings erhalten wir von Sparkassen mit dem Beurkundungsauftrag gleichzeitig die "Informationen für den Verbraucher bei Vertragsabschluss im Fernabsatz" nebst den dazugehörigen Empfangsbestätigungen mit der Bitte um Aushändigung der Informationen an die Sicherungsgeber und Einholung der Unterschriften auf den Empfangsbestätigungen mit der Bitte diese dann zurück zu senden.
Das bedeutet ja zusätzlichen Aufwand, Arbeit etc. - darf ich hierfür eine Gebühr anrechnen, wenn ja welche ??