Rechtswahl
Verfasst: 15.07.2014, 09:11
Hallo ihr Lieben!
Kurze Frage, ich glaube, ich denke zu kompliziert:
Ehemann ist Alleineigentümer eines Grundbesitzes und bestellt eine Grundschuld. Die Ehefrau wirkt als DN mit, ist Engländerin und versteht kein Wort deutsch. Ein Dolmetscher nimmt ebenfalls an der Beurkundung teil. Muss ich etwas zur Rechtswahl in die Urkunde aufnehmen? Ich tendiere irgendwie zu "nein", sie wird bzw. ist ja nicht Miteigentümerin.
Kurze Frage, ich glaube, ich denke zu kompliziert:
Ehemann ist Alleineigentümer eines Grundbesitzes und bestellt eine Grundschuld. Die Ehefrau wirkt als DN mit, ist Engländerin und versteht kein Wort deutsch. Ein Dolmetscher nimmt ebenfalls an der Beurkundung teil. Muss ich etwas zur Rechtswahl in die Urkunde aufnehmen? Ich tendiere irgendwie zu "nein", sie wird bzw. ist ja nicht Miteigentümerin.