Vorlagepflicht der UB bei Änderung der Teilungserklärung
Verfasst: 27.05.2014, 10:17
Ich brauch mal Hilfe bitte!
Ich habe hier eine Änderung der Teilungserklärung, in der die Miteigentumsanteile verändert werden. Dafür hab ich die Urkunde der Grunderwerbsteuerstelle angezeigt und warte noch auf die UB.
Jetzt soll ich der Klientin - nachdem ich ihr erklärt habe warum der Antrag noch nicht gestellt ist - schriftlich durch eine Gesetzestextstelle belegen, dass wir für sowas eine UB brauchen. Sie würde solche Verträge schon seit Jahren betreuen und hätte nie eine UB gebraucht. Die Bildung von WE durch Teilung nach § 8 WEG ist sicherlich kein grunderwerbsteuerlicher Vorgang. Aber eine Änderung der Anteile doch schon, oder?!
Wo find ich denn so einen Textbeleg?! Unsere Literatur im Notariat scheint da irgendwie eher Mangelhaft zu sein.. Und ich geb zu, die resolute Dame hat mich verwirrt...
Ich habe hier eine Änderung der Teilungserklärung, in der die Miteigentumsanteile verändert werden. Dafür hab ich die Urkunde der Grunderwerbsteuerstelle angezeigt und warte noch auf die UB.
Jetzt soll ich der Klientin - nachdem ich ihr erklärt habe warum der Antrag noch nicht gestellt ist - schriftlich durch eine Gesetzestextstelle belegen, dass wir für sowas eine UB brauchen. Sie würde solche Verträge schon seit Jahren betreuen und hätte nie eine UB gebraucht. Die Bildung von WE durch Teilung nach § 8 WEG ist sicherlich kein grunderwerbsteuerlicher Vorgang. Aber eine Änderung der Anteile doch schon, oder?!
Wo find ich denn so einen Textbeleg?! Unsere Literatur im Notariat scheint da irgendwie eher Mangelhaft zu sein.. Und ich geb zu, die resolute Dame hat mich verwirrt...