Hallo Leute.
Mir wurde eine Genehmigung (von einem Notary Public aus den USA) vorgelegt. Habe zurückgesandt mit der Bitte, die Apostille einzuholen. Jetzt liegt mir die Apostille im Orignal auch vor. Sie wurde nur an die Original-Genehmigung getackert...
Nach Art. 4 des Übereinkommens wird die Apostille "auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht"... was heißt in diesem Fall "verbunden"? Reicht die Verbindung mit Metallklammer aus? Hat einer von Euch da Erfahrungen?
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.
Apostille mit der Urkunde verbinden?
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Ja, leider. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in einer Erbscheinsangelegenheit mal genau das beanstandet und die nur angetackerte Apostille nicht akzeptiert. Es gab Riesenstress, weil die Amerikaner wiederum nicht einsehen wollten, dass getackert nicht "verbunden" nach deutschen Anforderungen ist. Ich glaube letzten Endes hat das Gericht dann akzeptiert, dass die Urkunden mit umgekickter Ecke zusammengetackert wurden und noch ein Siegel oder Stempel drübergesetzt wurde. Aber das war eine schwere Geburt und hat Monate gedauert, weil alles mehrmals hin- und hergeschickt werden musste.
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Oh... manchmal ist es auch gut, wenn man sich immer "zuviele" Gedanken macht ... gibt es da irgendeine Entscheidung, Aktenzeichen oder ähnliches?
Mit dem zuständigen Rechtspfleger das Problem besprechen. Ist der schnellste Weg.
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Es gibt hier keinen Rechtspfleger... ist ein Verzichtsvertrag
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Muss der Vertrag mit Genehmigung eingereicht werden ?
Wenn ja wo ?
Dann würde ich es mit der zuständigen Stelle direkt abklären.
Wenn die GE bei der Urkunde verbleibt würde ich sie einfach hierzu nehmen wie sie ist.
Wenn ja wo ?
Dann würde ich es mit der zuständigen Stelle direkt abklären.
Wenn die GE bei der Urkunde verbleibt würde ich sie einfach hierzu nehmen wie sie ist.
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Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie.
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Dazu müßte man wissen, ob was für einen Vertrag sich handelt. Verzichtsvertrag kann vieles sein.