Rundschreiben des LG-Präsidenten

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eysburn
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#1

01.04.2014, 11:56

Hallo liebe Leute,

der Revisor war mal wieder bei uns. Dies war meine zweite Prüfung, dieses mal wurde bemängelt, dass sich die Rundschreiben des LG-Präsidenten nicht in der Generalakte befinden.
Meine Frage:

Was zur Hölle meint der Revisor???? Ich hätte im Angebot: Newsletter der Notarkammer und Rundschreiben der Bundesnotarkammer. Sonst bekommen wir nix. Weder per Mail noch per Post. Wo bekomme ich diese Rundschreiben her?
Hilfe! Der Geschäftsführer der für unseren Bezirk zuständigen Notarkammer konnte mir auch nicht sagen, was gemeint ist.

Hat jemand von euch eine Idee.

LG :lol:
nico86
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#2

01.04.2014, 13:59

Frag doch mal bei dem Revisor nach, was er damit meinen könnte
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
Okudera
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#3

03.04.2014, 06:07

In ganz wichtigen Dingen (die der Präsident dafür hält) gibt es mal ein solches Rundschreiben.
Bei uns in den letzten drei Jahren einmal. Es war eine Seite lang
Wird unter Korrespondenz mit der Aufsichtsbehörde in der GA abgeheftet.
eysburn
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#4

03.04.2014, 17:09

ja ok Dankeschön. dann weiß ich auch was gemeint ist. :-) :thx :thx :thx :thx
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