Eintragung in die Urkundenrolle, § 8 DONot, viele Beteiligte

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Lena
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#1

13.03.2014, 11:39

In § 8 DONot heißt es ja: (3) Sind gemäß Satz 1 mehr als zehn Personen aufzuführen, genügt eine zusammenfassende Bezeichnung. (4) In Vertretungsfällen sind die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Vertretenen aufzuführen; bei Beurkundungen in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten ist auch die Gesellschaft aufzuführen.

Wie tragt ihr zb eine UBegl. in die Urkundenrolle ein mit 50 Firmen? Tragt ihr dann alle 50 Firmen (mit dem jeweiligen Geschäftsführer) in die Urkundenrolle ein oder fasst ihr da auch zusammen wie man es bei natürlichen Personen zb als Eigentümergemeinschaft, Erbengemeinschaft etc. machen kann? Habt ihr eine Kommentierung dazu zur Hand wo drin steht wie man es bei Juristischen Personen handhaben sollte/muss?
Liebe Grüße
Lena

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