Bevollmächtigte möchte von Vorsorgevollmacht zurücktreten

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
ina85
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 24.01.2012, 16:58
Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

27.02.2014, 17:05

Hallo,

wir haben vor einem Jahr eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung beurkundet.
Es gab zwei Bevollmächtigte. Nun möchte eine davon "zurücktreten". Sie fühlt
sich den kommenden Aufgaben nicht mehr gewachsen. Wie kann man hier am besten vorgehen.

Eine Idee von mir war ein Teilwiderruf durch den Vollmachtgeber gegenüber dieser
Person.

Aber, gibt es hier noch andere Möglichkeiten? Konnte nichts passendes finden.
Auch Kollegen im Ort haben keine Idee.

GLG ina85
Jupp03/11

#2

27.02.2014, 17:38

Die Ausfertigung der Vollmacht, lautend auf den Vollmachtnehmer, dem Vollmachtgeber zurückgeben. Dann kann er nicht mehr handeln.
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#3

28.02.2014, 07:36

Grundsätzlich ist doch niemand, dem eine Vollmacht erteilt wurde, verpflichtet, diese auch auszuüben! Daher muss hier m.E. nichts "veranlasst" werden. Sinnvoll wäre es aber, wenn die Person, die die Vollmacht nicht ausüben möchte, dies dem Vollmachtgeber mitteilen würde.
Benutzeravatar
ina85
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 24.01.2012, 16:58
Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

28.02.2014, 13:17

:thx
Benutzeravatar
ina85
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 24.01.2012, 16:58
Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

18.03.2014, 16:40

Hallo, ich möchte dieses Thema in Bezug auf die Kosten nochmal aufgreifen.

Ich habe beim Zentralen Vorsorgeregister nun die 1. Bevollmächtigte gelöscht und diese
Mitteilung auch an den Mandanten weitergeleitet. Kann ich hierfür eine Gebühr erheben,
weil die Tätigkeit ja nach Abschluss der damaligen Sache erfolgte?

Normalerweise ist die Übermittelung ja gebührenfrei, gilt dies hier auch?

Wir hatten ja auch Auslagen, sprich Porto, Kopien...
Benutzeravatar
ina85
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 24.01.2012, 16:58
Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

12.11.2014, 17:20

Guten Abend.

Nach längerer Zeit möchte ich hier doch noch mal das Thema aufgreifen.

Diesmal hatten wir den Fall, dass die Vollmachtgeber sich an uns gewandt haben.
Wir sollten ein Exemplar von einer Bevollmächtigten zurückfordern. Dies ist auch geschehen.
Exemplar wurde ausgehändigt und die Bevollmächtigte im Vorsorgeregister gelöscht.

Gibt es hier irgendeinen Kostenansatz??? Kann leider in meinen Büchern nichts passendes finden.
Oder ist diese Tätigkeit bereits durch die damalige Gebühr abgegolten?
Benutzeravatar
ina85
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 24.01.2012, 16:58
Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

14.10.2015, 15:14

Hallo,

um keinen neuen Thread zu öffnen, greife ich diesen nochmal auf, allerdings geht es jetzt um einen etwas anderen Fall:

Vor drei Jahren haben wir eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung beurkundet. Als Bevollmächtigte wurden zwei ausländische Mitbürger benannt.

Nun ist folgendes passiert:

Die beiden Bevollmächtigten (die ausländischen Mitbürger) haben bei ihrer Einreise nach Deutschland nicht ihre richtigen Namen angegeben. Dies ist herausgekommen und mittlerweile haben die beiden, auf betreiben des hiesigen Ausländeramtes, ihre richtigen Namen preisgegeben und auch dementsprechende Pässe erhalten.

An der Vollmacht als solche soll nichts geändert werden, auch die Bevollmächtigten sollen bleiben, nur wie mache ich das mit der Namensänderung?? Hat da jemand ne Idee? Ist die Vollmacht so überhaupt noch gültig? Fragen über Fragen....

Im Vorsorgeregister hätte ich bei Bemerkungen entsprechend einen Vermerk gemacht. Was aber, wenn die beiden mit der Vollmacht mal irgendwo vorstellig werden wollen/müssen und es steht ein komplett anderer Name drin, wobei die Person als solche ja geblieben ist...?

Bin gespannt auf eure Meinungen/Ideen :wink2
Antworten