Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle

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Schnulli
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#1

30.12.2013, 11:59

Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort, da ich einen eiligen KV abzuwickeln habe.

Zu Gunsten von XY ist im GB ein VKR für alle Verkaufsfälle eingetragen. Ich muss die Berechtigte anschreiben und erfragen, ob das VKR für diesen Verkaufsfall ausgeübt wird. Hat jemand ein Muster?

2. Frage: In meinem schlauen Würzburger Notarhandbuch steht, dass der Vertrag wirksam sein muss und insbesondere auch für die Wirksamkeit des Vertrages erforderliche Genehmigungen mitzuteilen sind. Das verstehe ich nicht, was ist damit gemeint? Muss auch zwingend die Vormerkung zu Gunsten der Käufer im GB eingetragen sein, bevor ich eine Anfrage bei dem Berechtigten stelle?

Danke vorab für eure Hilfe!!!
Jupp03/11

#2

30.12.2013, 13:34

Grundbuch von
Eigt.:
hier: Vorkaufsrecht zu Ihren Gunsten für Grundbesitz in

Sehr geehrter Herr __________

im Auftrage der Vertragsparteien des Kaufvertrages vom _______________, UR-Nr.: _______
des Unterzeichners, überreiche in den Anlagen:

1) vorbereitete Erklärung,
2) Ausfertigung des Kaufvertrages vom ________________, UR-Nr. ________

Im Grundbuch von ___________ ist zu Lasten des Grundstücks der Gemarkung _____________ Flur _____________ Flurstück _______________ und zu Ihren Gunsten in Abt. II unter lfd. Nr. 1 ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingetragen.
Die im Betreff genannten Eigentümer haben den Grundbesitz, wie im anliegenden
Kaufvertrag angegeben, veräußert.
Ich verweise auf Abschnitt V Ziff. 6 des Kaufvertrages und bitte im Auftrage der Parteien um Ihre Mitteilung, ob Sie bereit sind, für den jetzt vorliegenden Verkaufsfall auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. In diesem Falle bitte ich um Unterzeichnung der zu 1. überreichten Erklärung vor einem Notar Ihrer Wahl. Der Notar möge mir sodann die Urkunde unter Aufgabe seiner Kosten zurückgeben.
Ich teile Ihnen weiterhin mit, dass sämtliche Genehmigungen zum Kaufvertrag vorliegen, der Kaufvertrag somit rechtswirksam ist.
Um den Nachweis des Empfangs dieses Schreibens in der Form des § 29 GBO führen zu können, habe ich veranlaßt, dass Ihnen dieses Schreiben durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zugestellt wird.


Mit freundlichen Grüßen



Vorkaufsrechtsverzicht für einen Verkaufsfall

Ich, der unterzeichnende Herr _________________, geb. am ____________ wohnhaft in _______________________bin Berechtigter des Vorkaufsrechts Abt. II Nr. 1 des Grundbuchs von __________________.
Die Grundstückseigentümer haben mit Kaufvertrag vom ______________, Urkundenrolle-Nr.: ________________ des Notars _________________von dem im Grundbuch von ____________________ verzeichneten Grundbesitz Flur _____ Flurstück ___ eine Teilfläche zur Größe von ca. _________________ qm an _________________ veräußert.

Ich erkenne an, eine Ausfertigung des vorbezeichneten Kaufvertrages erhalten zu haben. Der Inhalt der Urkunde ist mir bekannt.

Ich verzichte für den vorbezeichneten Verkauf (UR-Nr.: ______________des Notars ___________________________ auf die Ausübung meines Vorkaufsrechts.
Schnulli
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#3

31.12.2013, 08:04

Danke Jupp, ein klasse Muster, so mache ich es :D :thx

Aber was heißt denn jetzt, dass Genehmigungen mitgeteilt werden müssen? Welche Voraussetzungen müssen genau vorliegen, um die Ausfertigung an den VKR-Berechtigten herauszuschicken? Mein Kollege ist ja der Meinung, dass u. a. auch die Vormerkung im GB eingetragen sein muss, das kann ich mir nicht vorstellen.
Jupp03/11

#4

31.12.2013, 08:36

Der Vertrag muss rechtswirksam sein. Dazu gehören eben die Genehmigungen. Ergibt sich aus dem Gesetz.

Vormerkung muss nicht eingetragen sein. Vormerkungen und Grundpfandrechte für Käuferseite werden bei mir erst eingetragen, wenn Verzicht des Vorkaufsberechtigten vorliegt.
Okudera
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#5

31.12.2013, 14:54

Gutes Muster. Warum muss der Zugang und die Erklärung der Form des 29 GBO entsprechen?
Dem Grundbuchamt muss ich doch nichts vorlegen.

In der Praxis halte ich es für empfehlenswert, den Verkäufer vor der Beurkundung auf das vorkaufsrecht anzusprechen und zu klären, inwiefern der Berechtigte mitspielt.
In den meisten fällen kommt der berechtigte ins Notariat und unterschreibt die Verzichtserklärung,
Dann muss nicht per Gerichtsvollzieher zugestellt werden (was dauern kann und für den Empfänger nicht so prickelnd ist).
Zudem stellt sich oft das folgeproblem, dass die Finanzierungsgrundschuld des Käufers rang vor dem vkr erhalten muss und daher ein rangrückritt erforderlich wird (sonst keine Auszahlung des Darlehens zur kaufpreisfinanzierung). Ich habe kaum Vorkaufsrechte mit rangvorbehalt gesehen.
Auch das muss vorher geklärt sein, sonst kann der Vertrag - trotz nicht-Ausübung des vkr - nicht vollzogen werden.
Jupp03/11

#6

31.12.2013, 15:19

Okudera, wie willst du ansonsten den Nachweis der Zustellung führen?
Mein Verweis auf § 29 GBO hat lediglich den Hintergrund, weil ich den Vorkaufsberechtigten nicht auf dumme Gedanken bringen möchte, die er bekommen könnte, wenn ich keinen Hinweis auf etwaige Formalitäten gebe und dann später in akute Beweisnot gegenüber dem Käufer als bevollmächtigtes Notariat kommen könnte. Das dem GBA nichts nachzuweisen ist, ist bekannt.

In Westfalen ist das Problem eines vorrangigen Vorkaufsrecht bei einer Finanzierung nicht oft das Problem. Im übrigen ist es m. E. Aufgabe des Notars, den Käufer vor Beginn der notariellen Aufgabe, hier Entwurfsfertigung, auf derartiges hinzuweisen und auf diesen einzuwirken, insoweit mit seiner Bank Rücksprache zu halten.
Okudera
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#7

02.01.2014, 11:07

Jupp, sicher alles richtig.

Ich stelle regelmäßig fest, dass die rangrichtige Eintragung von Grundschulden in diesen Fällen oft das größerer Problem ist.
Die meisten Vorkaufsrechte sind m.E. ziemliche Totgeburten. Sie wurden einmal vereinbart, weil alle Beteiligten das seinerzeit ganz gut fanden (Vor allem bei WEGs, die aus zwei Wohnungen bestehen). Tatsächlich werden diese Rechte aber nicht ausgeübt.

Die Eintragung der Grundschuld wird von den meisten Banken vor dem VKR gewünscht. Daher muss der Berechtigte eh ins Notariat kommen (und zwar schnell). Es wird hier daher mit dem Kaufvertrag schon die Unterzeichnung des Rangrücktritts sowie der Verzichtserklärung terminiert, so dass das Thema schnell über die Bühne geht.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher geschieht nur bei problemhafteten Fällen. Dann hast du natürlich Recht, dass auf andere Art und Weise der Zugang nicht geprüft werden kannn.
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