Beglaubigung von Abschriften

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1461
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#1

15.11.2013, 09:42

Hallo zusammen,

eine Firma legt und hier ein Zertifikat nach DIN xx zwecks Fertigung von begl. Abschriften vor. Dieses Zertifikat ist ein farbiger Ausdruck, wobei die Unterschrift hierauf auch gedruckt ist, also keine Originalunterschrift enthält. Ist dieses Zertifikat als Original anzusehen, um hiervon begl. Abschriften zu fertigen?
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1461
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#2

15.11.2013, 10:56

Ich beantworte mir die Frage selbst. Es kann nicht als Original angesehen werden, also werde ich begl. Abschrift einer Abschrift fertigen.
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Benutzeravatar
Katinka3107
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 01.11.2013, 12:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Hannover

#3

15.11.2013, 11:15

Ich stimme dem zu :D
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1461
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#4

15.11.2013, 13:10

:thx Schönes Wochenende!
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Antworten