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Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 01.08.2013, 16:25
von noto-fee
Hallo zusammen,

hab da mal eine Frage. Muss ich bei einer Erbausschlagung, wo die Eltern für ihre minderjährigen Kinder mitausschlagen die minderjährigen Kinder eigentlich auch mit in die Urkundenrolle eintragen oder nur die Eltern.

Weiß die Frage ist echt doof aber heute ist echt nicht mein Tag :cry:

Re: Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 01.08.2013, 22:04
von AnjaZ
Nein, die Kinder trage ich nicht mit ein.

Re: Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 02.08.2013, 11:08
von Notariatsmann
§ 8 Abs. 5 S. 4 DONot: "In Vertretungsfällen sind die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Vertretenen aufzuführen." Warum sollte das bei gesetzlicher Vertretung durch Elternteile nicht gelten?

Re: Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 02.08.2013, 13:18
von Samson
Hi,

also ich trag die mit ein. :wink2

Re: Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 04.08.2013, 12:55
von Dayton
Samson hat geschrieben:Hi,

also ich trag die mit ein. :wink2
Mache ich ebenfalls. :-)

Re: Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 04.08.2013, 21:04
von Okudera
Fall der gesetzlichen vertretung.
Wie beim Betreuer auch. Da wird auch der betreute eingetragen

Re: Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 05.08.2013, 09:34
von AnjaZ
Es ist doch aber eine U-Beglaubigung. Es werden nur die Unterschriften der Eltern beglaubigt oder habe ich jetzt einen Denkfehler? Wie sieht denn dann der U-Begl.-Vermerk aus?

... handelnd im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter für die minderjährigen Kinder ....?

Re: Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 05.08.2013, 13:01
von funnyJasmin
In der Erbausschlagung selbst steht doch schon, dass die Eltern, handelnd als gemeinsam Sorgeberechtigte, für ihre Kinder ausschlagen. Also müssen die Kinder auch in der UR aufgenommen werden. Im Beglaubigungsvermerk ist es nicht erforderlich, weil die Vertretungsmacht schon in der Urkunde selbst aufgeführt ist. Wäre ja doppelt aber nicht falsch.

Re: Eintrag in die Urkundenrolle

Verfasst: 05.08.2013, 13:12
von Jupp03/11
Wie die Parteien in den Fällen handeln, müssen sie schon selbst erklären.