Eintrag in die Urkundenrolle

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
noto-fee
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 29.02.2012, 15:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

01.08.2013, 16:25

Hallo zusammen,

hab da mal eine Frage. Muss ich bei einer Erbausschlagung, wo die Eltern für ihre minderjährigen Kinder mitausschlagen die minderjährigen Kinder eigentlich auch mit in die Urkundenrolle eintragen oder nur die Eltern.

Weiß die Frage ist echt doof aber heute ist echt nicht mein Tag :cry:
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#2

01.08.2013, 22:04

Nein, die Kinder trage ich nicht mit ein.
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Notariatsmann
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 333
Registriert: 05.04.2009, 11:52
Beruf: Notariatsfachwirt, Dipl.-Rpfl. (FH)
Wohnort: Hannover

#3

02.08.2013, 11:08

§ 8 Abs. 5 S. 4 DONot: "In Vertretungsfällen sind die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Vertretenen aufzuführen." Warum sollte das bei gesetzlicher Vertretung durch Elternteile nicht gelten?
Samson

#4

02.08.2013, 13:18

Hi,

also ich trag die mit ein. :wink2
Dayton
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 04.08.2013, 09:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ProNotar

#5

04.08.2013, 12:55

Samson hat geschrieben:Hi,

also ich trag die mit ein. :wink2
Mache ich ebenfalls. :-)
Okudera
Forenfachkraft
Beiträge: 179
Registriert: 05.02.2010, 15:11
Beruf: Notarassessor
Wohnort: Düsseldorf

#6

04.08.2013, 21:04

Fall der gesetzlichen vertretung.
Wie beim Betreuer auch. Da wird auch der betreute eingetragen
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#7

05.08.2013, 09:34

Es ist doch aber eine U-Beglaubigung. Es werden nur die Unterschriften der Eltern beglaubigt oder habe ich jetzt einen Denkfehler? Wie sieht denn dann der U-Begl.-Vermerk aus?

... handelnd im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter für die minderjährigen Kinder ....?
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
funnyJasmin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 30.08.2007, 22:45
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#8

05.08.2013, 13:01

In der Erbausschlagung selbst steht doch schon, dass die Eltern, handelnd als gemeinsam Sorgeberechtigte, für ihre Kinder ausschlagen. Also müssen die Kinder auch in der UR aufgenommen werden. Im Beglaubigungsvermerk ist es nicht erforderlich, weil die Vertretungsmacht schon in der Urkunde selbst aufgeführt ist. Wäre ja doppelt aber nicht falsch.
Jupp03/11

#9

05.08.2013, 13:12

Wie die Parteien in den Fällen handeln, müssen sie schon selbst erklären.
Antworten