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Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 26.07.2013, 16:12
von mhmm
Ihr Lieben,

mir ist bei Durchsicht der Urkundenrolle gerade aufgefallen, dass wir eine Urschrift (beurkundete Vollmacht) mit der Bitte um Erteilung einer Apostille an das Gericht geschickt haben und im Anschluss daran das Original versandt haben. Nun liegt in der Urkundenrolle nur eine Kopie des Originals. :oops:

Kann man diesen Fehler irgendwie beheben, ohne dass man das Original nebst Apostille zurückfordern muss?

Vielen lieben Dank!

mhmm

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 26.07.2013, 18:07
von online
Ruf doch beim Gericht an, vielleicht ist die Apostille noch nicht gemacht, und Du bekommst die unversehrte Urschrift zurück.

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 26.07.2013, 19:08
von Jupp03/11
online hat geschrieben:Ruf doch beim Gericht an, vielleicht ist die Apostille noch nicht gemacht, und Du bekommst die unversehrte Urschrift zurück.
mir ist bei Durchsicht der Urkundenrolle gerade aufgefallen, dass wir eine Urschrift (beurkundete Vollmacht) mit der Bitte um Erteilung einer Apostille an das Gericht geschickt haben und im Anschluss daran das Original versandt haben. :wink:

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 26.07.2013, 19:13
von online
Oh, danke Jupp, Du kannst auch bei hohen Temperaturen gut lesen.
Aber wohin versandt? Ins Ausland? Dann ist es vermutlich wech. :roll:

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 26.07.2013, 19:22
von Jupp03/11
Ob der Kunde mit der Urschrift der Urkunde weiterkommt, ist eine andere Frage.

Satz 1 gelöscht, da aufgrund Nachlesens in der Kommentierung zu § 46 BeurkG falsch.

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 27.07.2013, 08:46
von online
Jupp03/11 hat geschrieben:Ich würde von der Kopie eine Ausfertigung machen und gut ist.
Ob der Kunde mit der Urschrift der Urkunde weiterkommt, ist eine andere Frage.
Du meinst vermutlich das hier. :wink:

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 27.07.2013, 10:37
von 13
Ist das wirklich anwendbar? Das Original ist weder zerstört noch "abhanden" gekommen, sondern nachvollziehbar fehlerhaft versandt worden. Ich meine, das verhält sich hier wie bei der Ausstellung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung, was hier vergleichsweise auch nicht möglich wäre.

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 27.07.2013, 11:49
von Jupp03/11
Abhandengekommen ist eine Urschrift, wenn sie für die Erteilung einer Ausfertigung nicht vorhanden ist. Dabei kommt es auf die Ursache nicht an.

Im vorliegenden Fall kann aber eine Ersetzung nicht erfolgen, weil nur eine einfache Kopie vorliegt. Allerdings besteht hier auch kein Anlass
-Amtspflicht-, die Urkunde zu ersetzen, da kein Rechtsschutzinteresse vorliegt.

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 27.07.2013, 12:57
von Notariatsmann
Jupp03/11 hat geschrieben:Im vorliegenden Fall kann aber eine Ersetzung nicht erfolgen, weil nur eine einfache Kopie vorliegt.
Aus der einfachen Kopie lässt sich doch unschwer eine ersetzungsgeeignete begl. Abschrift oder, wie in #5 selbst vorgeschlagen, eine Ausfertigung machen...
online hat geschrieben:Du meinst vermutlich das hier. :wink:
Statt der in #6 angehängten Uraltverordnung gilt für Urkunden, die unter das BeurkG fallen, mittlerweile § 46 BeurkG als lex posterior.

Re: Urschrift einer Urkunde versandt

Verfasst: 27.07.2013, 14:21
von online
Notariatsmann hat geschrieben:
Statt der in #6 angehängten Uraltverordnung gilt für Urkunden, die unter das BeurkG fallen, mittlerweile § 46 BeurkG als lex posterior.
Ah, das wusste ich nicht, danke, wieder was gelernt.

Vielleicht sagt Jupp selber, warum er die vorhandene Kopie (warum überhaupt ist in der Urkundensammlung nur noch eine nackte Kopie ohne Beglaubigungs- oder Ausfertigungsvermerk?) mit einem Ausfertigungsvermerk versehen würde, wenn nicht für den Fall, dass mal eine Wiederherstellung notwendig werden sollte.