Zweitausfertigung einer Löschungsbewilligung??

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noto-fee
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#1

18.07.2013, 16:57

Hallo zusammen,

ich weiß mal wieder nicht weiter. Gerade rief mich Herr X an. Im Jahre 2007 haben wir eine Löschungsbewilligung (Ubgl. ohne Entwurf) gefertigt für eine im Grundbuch von Herrn X stehende Sicherungshypothek. Der Entwurf wurde uns bzw. unserer Mandantin Frau Y von dem Anwalt des Herrn X zugesandt.

Jetzt rief Herr X hier an und sagte, dass er die Sicherungshypothek damals nicht gelöscht hat und jetzt eine Zweitschrift der Löschungsbewilligung braucht. Habe so einen Fall noch nie gehabt! Wie muss ich das handhaben? Muss ich ihm jetzt eine beglaubigte Abschrift zusenden? Das Original ist ja verloren gegangen.

Vielleicht hatte jemand von euch schonmal so einen Fall und kann mir sagen was zu tun ist.

Liebe Grüße
Notariatsmann
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#2

18.07.2013, 22:04

Für derartige Fälle werden ja gerne, obwohl nicht vorgeschrieben, beglaubigte Abschriften bei U-Beglaubigungen zur Urkundensammlung genommen. Wenn eine solche vorhanden ist, kann davon eine beglaubigte Abschrift (also eine beglaubigte Abschrift von einer beglaubigten Abschrift) gefertigt und zur Verfügung gestellt werden.
noto-fee
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#3

19.07.2013, 08:36

Ok super dann mach ich das so :)

Vielen Dank!
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