Verzichtserklärung / Kaufvertrag

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Refa-Aline
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#1

30.05.2013, 11:57

Hallöchen liebes Forum,

ich habe anscheinend überhaupt keine Ahnung von Vertragssachen und hoffe im richtigen Bereich zu sein. Ich habe ein Problem. Ich kann den Ausführungen meines Chefs nicht folgen. Mandanten haben ein Grundstück gekauft, das vollerschlossen übergeben werden soll. Jetzt wollen die Mandanten aber vor Vollendung der Erschließung anfangen zu bauen. Der Verkäufer möchte aber eine Verzichtserklärung mit folgendem Wortlaut:

„In diesem Fall verzichten wir auf die Einbindung des Abwasserkanals ins öffentliche Netz als Kaufpreisfälligstellung, die jedoch nach wie vor durch den Verkäufer bis spätestens 30.10.2013 geschuldet bleibt.“

Nach Kaufpreisfälligstellung soll laut Kaufvertrag auch das Eigentum übertragen werden einschließlich aller Rechte und Pflichten.

Ist der Kaufvertrag dann schwebend unwirksam, wirksam oder wie würde man den Zustand nennen? Sind dann alle Rechte und Pflichten auch übergegangen?
Liebe Grüße :wink1
Jupp03/11

#2

30.05.2013, 12:21

Dieses ist eine rein schuldrechtliche Vereinbarung und hat mit der Wirksamkeit des Vertrages nichts zu tun.
Sofern die entstehenden Kosten für die Anbindung betragsmäßig bekannt sind, sollte eine Unterwerfungserklärung des Verkäufers mit aufgenommen werden, zumindest eine Belehrung des Notars über angesprochene Sicherungsmöglichkeiten der "Vorausleistung". Ggf. gibt es aber auch einen Erschließungsvertrag zwischen Verkäufer und der zuständigen Behörde mit beigebrachter Bürgschaft, die auch diese Kosten beinhaltet.
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Refa-Aline
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#3

30.05.2013, 12:51

Vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Verstehe ich das richtig, dass hier nur einer vorfälligen Kaufpreiszahlung zugestimmt wird und dies keinen Einfluss auf die Regelungen im Kaufvertrag hat und somit dieser auch nicht vollzogen wird. Die Erschließung soll laut Mandant wohl schon komplett fertig sein bis zur Hauptstraße. Allerdings lässt sich die Stadt mit der Einbindung des neuen Wohngebiets sehr viel Zeit. Angeblich soll der Abwasserkanal nicht für die 60 neuen Häuser ausreichend sein und muss erneuert werden.

Ich bin ja hauptsächlich für einen Verwaltungsrechtlicher tätig und da hat man immer so etwas wie Straßenbeitragskosten und Abwasseranschlussgebühren und dergleichen im Hinterkopf. Nicht dass dann noch zusätzliche Kosten erwachsen.
Liebe Grüße :wink1
Jupp03/11

#4

30.05.2013, 13:01

Die schuldrechtlichen Vereinbarungen des Kaufvertrages bleiben unverändert bestehen.


„In diesem Fall verzichten wir auf die Einbindung des Abwasserkanals ins öffentliche Netz als Kaufpreisfälligstellung, diese Verpflichtung schuldet jedoch nach wie vor der Verkäufer auf seine Kosten bis spätestens 30.10.2013."

so würde ich den Satz formulieren.
Notariatsmann
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#5

31.05.2013, 13:08

Refa-Aline hat geschrieben:Vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Verstehe ich das richtig, dass hier nur einer vorfälligen Kaufpreiszahlung zugestimmt wird und dies keinen Einfluss auf die Regelungen im Kaufvertrag hat und somit dieser auch nicht vollzogen wird.
Warum sollte der KV deswegen nicht vollzogen werden? Wenn eine Fälligkeitsvoraussetzung wegfällt wird nur eher bezahlt und der Rest läuft normal weiter.
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