Hallo,
ich brauche mal wieder DRINGEND Hilfe.
Ein Mandant hat angerufen und mitgeteilt, dass er eine Einzelhandelsgesellschaft in eine UG umwandeln möchte und fragt nach, was zu veranlassen ist. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Habe sowas noch nie gemacht.
Vielen Dank schon mal.
Umwandlung Einzelhandelsgesellschaft in UG
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Wenn mit Einzelhandels"gesellschaft" ein Einzelkaufmann gemeint ist, kommt aus meiner Sicht nur eine Neugründung der UG mittels Sacheinlage in Betracht, da der Einzelkaufmann jedenfalls nicht als formwechselfähiger Rechtsträger in § 191 I UmwG genannt ist. Die UG wird dann neu gegründet, jedoch bringt der Gründer statt z. B. einer Bareinlage das Einzelhandelsgeschäft in die UG ein. Neben den normalen Gründungsvorschriften sind für diesen Fall dann die ergänzenden Erfordernisse einer Sachgründung zusätzlich zu beachten.
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- Forenfachkraft
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Formwechsel ist meist uninteressant,
Einfacher ist die Totalausgliederung aller Aktiva und Passiva auf eine GmbH bzw. UG zur Neugründung, § 152 UmwG.
Vorteil: ich kann rückwirkend auf den 01. Januar ausgliedern, so dass einfacher zu bilanzieren ist.
Der Einzelkaufmann muss aber im HR eingetragen sein (was dich im Zweifel schnell nachholen läßt).
Muster gibt's in jedem Handbuch zum umwandlungsrecht
Einfacher ist die Totalausgliederung aller Aktiva und Passiva auf eine GmbH bzw. UG zur Neugründung, § 152 UmwG.
Vorteil: ich kann rückwirkend auf den 01. Januar ausgliedern, so dass einfacher zu bilanzieren ist.
Der Einzelkaufmann muss aber im HR eingetragen sein (was dich im Zweifel schnell nachholen läßt).
Muster gibt's in jedem Handbuch zum umwandlungsrecht