Hallo,
der Notar hat die Unterschriften der Vertreter der Bank beglaubigt. Beglaubigungsvermerk habe ich gemacht. Nun schreiben die in Ihrem Brief, dass wir alles weitere Veranlassung sollen. Heißt das, dass wir die Eigentümer anschreiben müssen, dass diese hierher kommen und wir auch deren Unterschrift beglaubigen?
Löschungsbewilligungen habe ich noch nie wirklich gemacht.
Also was mache ich mit der Löschungsbewilligung?
Danke für die Hilfe
Löschungsbewilligung
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Ja würde ich so machen.CheshireCat hat geschrieben:Heißt das, dass wir die Eigentümer anschreiben müssen, dass diese hierher kommen und wir auch deren Unterschrift beglaubigen?
Oder aber (je nachdem wo die Eigentümer wohnen) die Original-Löschungsbewilligung mitschicken, damit die dort zu nem Notar gehen können.