Freigabeerklärung Insolvenzverwalter

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Claudia7876
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#1

18.02.2013, 12:15

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet, in dem über das Vermögen des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Nunmehr soll der Insolvenzverwalter seine Freigabeerklärung abgeben und das entsprechende Anschreiben an das Insolvenzgericht, betreffend Löschungsersuchen zum Insolvenzvermerk, übersenden. Lt. Vertrag ist der Kaufpreis erst fällig, wenn diese Unterlagen hier vorliegen. Nunmehr streitet der Insolvenzverwalter mit uns und will die Unterlagen erst übersenden, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. Hallo? Das Beste daran ist, dass wir ihm jetzt die entsprechenden Schreiben entwerfen sollen. Ich habe das echt noch nicht erlebt bei einem Kaufvertrag mit Insolvenzverwalter. Kennt das jemand so und hat jemand evt. Muster zu den entsprechenden Erklärungen?

LG Claudia
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Kanzleihund
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#2

18.02.2013, 12:28

Dann kann ich nur :vogel sagen. Ich meine jetzt den Insolvenzverwalter, nicht Deine Person.

Ansonsten muss es gegenüber dem Insolvenzschuldner! heißen: Gebe ich in meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen xy das Grundstück bla bla bla aus dem Insolvenzbeschlag frei.

Das Insolvenzgericht bekommt ein Schreiben: Habe ich das Grundstück bla bla bla mittels dem in Kopie beigefügten Schreiben aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Ich bitte das Amtsgericht - Grundbuchamt - ... zu ersuchen, den Insolvenzvermerk zu löschenl.
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Claudia7876
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#3

18.02.2013, 13:22

:thx für die schnelle Rückmeldung! Mir fehlen zu dem Insolvenzverwalter auch echt die Worte.. :roll:
Jupp03/11

#4

18.02.2013, 13:31

Wieso hat der Verwalter denn nicht im KV bereits die Freigabe erklärt?
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#5

18.02.2013, 13:39

Mal ganz ehrlich, wozu überhaupt die Freigabe. Dann ist der Insolvenzverwalter doch nicht mehr verfügungsbefugt :kopfkratz . Ich meine, ich verstehe das Ganze nicht. Wenn ich als Insolvenzverwalter ein Grundstück verkaufen will, dann brauche ich doch das Grundstück nicht freizugeben. Dann muss ich doch nur die Löschung des Insolvenzvermerks bewilligen.
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Jupp03/11

#6

18.02.2013, 13:44

so ist es, jetzt muss er noch zum Notar, wenn sich an der Rechtsprechung nicht schon wieder was geändert hat.
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#7

18.02.2013, 14:24

Jupp das meine ich nicht; die Löschung des Insolvenzvermerks kann er doch gleich beim Notar mitbewilligen. Im Fall der Freigabe braucht es eine derartige Bewilligung nicht, dann läuft es über ein Ersuchen des Insolvenzgerichts.

Was ich meine, wenn ich ein Grundstück freigebe, verliere ich die Verfügungsbefugnis. Dann muss der Schuldner handeln ... Ich halte die Freigabe deshalb für kontraproduktiv.
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Jupp03/11

#8

18.02.2013, 14:26

Kanzleihund hat geschrieben:Jupp das meine ich nicht; die Löschung des Insolvenzvermerks kann er doch gleich beim Notar mitbewilligen. Im Fall der Freigabe braucht es eine derartige Bewilligung nicht, dann läuft es über ein Ersuchen des Insolvenzgerichts.

Das meinte ich auch, sofort aufzunehmen in den KV

Was ich meine, wenn ich ein Grundstück freigebe, verliere ich die Verfügungsbefugnis. Dann muss der Schuldner handeln ... Ich halte die Freigabe deshalb für kontraproduktiv.
stimmt
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#9

18.02.2013, 14:34

Oder man macht es wie ich, da wo ich total stolz auf mir war. Ich habe alle notwendigen Erklärungen in den gerichtlichen Vergleich ausgenommen.
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