Erbausschlagung Erblasser Ausländer, welches Gericht?

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Plumbum
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#1

16.01.2013, 16:44

Huhu,

hab hier ne Erbausschlagung. Mutter ist Polin und in Polen gestorben, Tochter mit Kindern (volljährig) leben in Deutschland und sind auch Deutsche, wollen jetzt das Erbe ausschlagen, an welches Gericht schicke ich diese? Kann hier nicht auch das Gericht der Ausschlagenden genommen werden?
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Davy Jones’ Locker
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#2

17.01.2013, 10:52

Zunächst müsste man erstmal klären, ob eine Ausschlagung nach polnischem Recht überhaupt möglich/nötig ist. Die Ausschlagung geht ansonsten an das zuständige polnische Nachlassgericht.
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Plumbum
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#3

17.01.2013, 11:13

oh okay :wink2

dann werde ich mir das mal angucken und Bücher wälzen, vielen Dank!!

Sollte dies möglich sein, müsste ich ja dann auch noch eine Apostille einholen für Polen. Danke für den Hinweis. Hab gedacht ich könnte es mir einfach machen und die Ausschlagungserklärung einfach zu dem Nachlassgericht schicken, wo der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat :lol:
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#4

18.01.2013, 20:56

Wenn hier kein deutsches Erbrecht anwendbar ist, würde ich mal ganz gepflegt die Finger von der Sache lassen und Beteiligten an einen polnischen Anwalt und/oder das Konsulat verweisen.
Ausländisches Recht muss der Notar nicht kennen, ist haftungsträchtig und ggfs. nicht von der Deckung der Haftpflicht umfasst.
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#5

31.01.2013, 16:51

Genau zu diesem Sachverhalt gibt es übrigens ein schönes Gutachten des DNotI:
Internetgutachtennummer: 105088 vom 17.08.2010, abrufbar von der Datenbank DNotI-Online-Plus.
Das kann bekanntlich jeder abrufen, der eine Registerbox im Büro stehen hat.

Gruß

/annika
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