löschung erbbaurecht

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Jupp03/11

#11

10.12.2012, 18:34

im Oefele/Winkler ist ein vernünftiges Muster, das alle Fragen beantwortet.
Das hier eingestellte Muster könnte Verwendung finden, wenn Grundstück und Eigentum in einer Hand liegen.
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ina85
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#12

19.12.2012, 16:53

Sorry, war leider krank und konnte mich daher nicht melden.

Danke, leider besitze ich dieses Buch nicht.

Was mir noch kopfzerbrechen bereitet sind die Genehmigungen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Vorkaufsrechtsverzichtserklärung??

Es gibt keine Gläubiger, das Grundbuch ist soweit frei.

Abrechnen würde ich so:

§ 36 II
§ 38 Nr. 5a


Ist hier sonst noch etwas zu beachten??

Es wäre sehr lieb von euch, wenn ihr mir nochmal auf die Sprünge helfen könntet.
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ina85
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#13

10.01.2013, 16:29

Hallo ihr Lieben!!

Muss dieses Thema nochmal aufgreifen, weil doch noch einiges unklar.

Am Besten fang ich nochmal von vorne an:

Die Stadt kam auf uns zu und teilte mit, dass sie und Erbbauberechtigte sich über die Löschung des Erbbaurechts einig seien. Mit der Löschung soll der Eigentumsübergang auf den auf dem Grundstück befindlichen Gebauden bewirkt werden. Das Gebäude soll bereits zum 31.12.2012 geräumt sein.

Die Stadt will das Gebäude mietfrei und lastenfrei kaufen.

Mit der Aufhebung/Löschung des Erbbaurechts würde ich wie oben vorgeschlagen verfahren.

ABER: Wie mach ich das mit dem Gebäude???????

Alle meine Bücher geben keinen Aufschluß.

Vielleicht kann mir ja jemand schnell helfen, da mir mittlerweile die Zeit weg rennt.
Ich könnte wirklich nochmal hilfe brauchen!!
JB86
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#14

01.03.2021, 15:05

Hallo,
ich brauche mal dringend Hilfe wegen einer Verfügung.
Habe hier in etwa den selben Fall wie den Ausgangsfall, bei mir haben Erbbauberechtigte nun auch das Stammgrundstück erworben und wollen das Erbbaurecht aufheben.
Im Erbbaugrundbuch sind hier aber Belastungen eingetragen, und zwar einmal ein Wegerecht, einmal ein Leitungsrecht und eine Grundschuld.
Die Musterurkunde passt ja soweit, aber das GB-Amt wollte eine Pfanderstreckung wegen der drei Rechte und eine Unterwerfung gem. § 800 ZPO für die Grundschuld.
Jetzt weiß ich nicht, wie sowas auszusehen hat. Hat da jemand vielleicht eine Musterformulierung, die ich in die hier hinterlegte Musterurkunde noch einarbeiten kann? Habe sowas noch nicht gemacht :oops:
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
JB86
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#15

02.03.2021, 11:54

Hat denn niemand hier Ahnung davon? :-?
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
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