Pfandhaftentlassung
Verfasst: 16.11.2012, 09:31
Hallo!
Ich habe zu diesem Thema bisher wenig Erfahrungen gesammelt und bin etwas überfordert mit dem Sachverhalt:
Ein Grundstück (bebaut mit zwei Einfamilienhäusern) wurde in zwei Teilflächen aufgeteilt und eine Teilfläche vor Monaten verkauft. Für die Eigentumsumschreibung / Anlegung des neuen Grundbuchs fehlt lediglich der Fortführungsnachweis, der voraussichtlich erst Ende des Jahres erteilt wird.
Jetzt soll die zweite Teilfläche verkauft werden. Im "Stammgrundbuch" ist die AV für den Käufer des ersten Teilflächenverkaufs und seine Finanzierungsgrundschuld eingetragen.
Wer entlässt wen aus der Pfandhaft, wenn die Eintragungen des "neuen" Käufers ebenfalls zunächst im "Stammgrundbuch" erfolgen müssen? Beide Verkäufer sich gegenseitig wegen der AV bzw. die finanzierende Bank des 1. Käufers die nicht betroffene Teilfläche?
Wie wird das formuliert? Bsp. AV: Der Käufer entlässt die in Abteilung II zur lfd. Nr. * eingetragene Eigentumsübertragungsvormerkung aus der Pfandhaft?
Vielen Dank!
Ich habe zu diesem Thema bisher wenig Erfahrungen gesammelt und bin etwas überfordert mit dem Sachverhalt:
Ein Grundstück (bebaut mit zwei Einfamilienhäusern) wurde in zwei Teilflächen aufgeteilt und eine Teilfläche vor Monaten verkauft. Für die Eigentumsumschreibung / Anlegung des neuen Grundbuchs fehlt lediglich der Fortführungsnachweis, der voraussichtlich erst Ende des Jahres erteilt wird.
Jetzt soll die zweite Teilfläche verkauft werden. Im "Stammgrundbuch" ist die AV für den Käufer des ersten Teilflächenverkaufs und seine Finanzierungsgrundschuld eingetragen.
Wer entlässt wen aus der Pfandhaft, wenn die Eintragungen des "neuen" Käufers ebenfalls zunächst im "Stammgrundbuch" erfolgen müssen? Beide Verkäufer sich gegenseitig wegen der AV bzw. die finanzierende Bank des 1. Käufers die nicht betroffene Teilfläche?
Wie wird das formuliert? Bsp. AV: Der Käufer entlässt die in Abteilung II zur lfd. Nr. * eingetragene Eigentumsübertragungsvormerkung aus der Pfandhaft?
Vielen Dank!