Ausfertigung oder Abschrift?

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mrsbloom
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#1

07.11.2012, 11:19

Hallo,

als Einzelkämpfer kann ich mich hier leider mit niemanden (Kollegen) austauschen, darum frag ich euch, wie ihr das so macht... :pfeif

Bei welchen Urkunden erteilt ihr dem Mandanten oder AG Ausfertigungen? Ich mache das natürlich bei Vollmachten für den Bevollmächtigten, Grundschulden und Erbscheinsanträge für das Gericht, aber sonst eigentlich nie. Gibt es da irgendeine Vorschrift, die mir abhanden gekommen ist?

Im speziellen Fall geht es um einen Pflichtteilsverzichtsvertrag. Klar, wenn die Mandanten unbedingt wollen, bekommen sie auch eine Ausfertigung. Aber ist das notwendig?

Danke schon mal für hoffentlich viele Antworten! :wink1
Gruß Tina

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Max Frisch
naduh

#2

07.11.2012, 13:57

Ich sehe es nicht als notwendig an, Beteiligten einer Urkunde Ausfertigungen der Urschrift zu erteilen.

Eine Ausfertigung ersetzt ja die Urschrift im Rechtsverkehr (§47 BeurkG). Sie ist daher nur dann notwendig, wenn es materiell- oder verfahrensrechtlich auf den Besitz der Urkunde ankommt. (s. auch Wikipedia).

Die Beteiligten erhalten ja aber lediglich Durchschriften der Urkunde, damit sie diese zu ihren Unterlagen legen können und im Besitz dieser sind; sie benötigen diese ja in der Regel nicht für irgendeinen Vollzug. Das erledigt ja der Notar. Somit sehe ich es als sinnlos an, in solchen Fällen Beteiligten der Urkunde eine Ausfertigung zu erteilen.

Wir erteilen nur dann eine Ausfertigung, wenn sie für irgendeinen Vollzug erforderlich ist oder in Zukunft evtl. erforderlich wird (z. B. bei Vollmachten, für Grundschuldgläubiger, für das Gericht zum Vollzug etc...)
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AnjaZ
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#3

08.11.2012, 10:33

Ich hänge mich hier gleich einmal ran.

Benötige ich für einen Erbscheinsantrag eine Ausfertigung des notariellen Ehevertrages oder reicht eine begl. Abschrift?
Gruß Anja
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Jupp03/11

#4

08.11.2012, 10:42

Wenn damit z. B. Gütertrennung nachgewiesen werden soll, muss dieser Vertrag m. E. nicht vorgelegt werden. Ich Versicherung im Erbscheinsantrag reicht aus.
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AnjaZ
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#5

08.11.2012, 10:54

Ohne Nachweis, nur durch EV? Das kann ich mir ja fast nicht vorstellen. Wir haben hier eine begl. Abschrift des Ehevertrages vorliegen, die reiche ich dann erst einmal mit ein.
Gruß Anja
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