Erbauseinandersetzungsvertrag
Verfasst: 25.10.2012, 16:42
Liebe Forumaner,
ich benörige dringend Antworten zu einem beurkundeten Erbauseinandersetzungsvertrag. Ich habe so etwas noch nie gemacht und leider überhaupt keine Ahnung von der Abwicklung. Ich hoffe sehr, dass mir eine(r) von Euch helfen kann:
4 Erbinnen in ungeteilter Erbengemeinschaft nach ihrem Vater als hälftige Miteigentümer eines Grundstücks; zur anderen Hälfte ist als Miteigentümerin noch die Mutter der Erbinnen eingetragen, die inzwischen auch verstorben ist. Also, die Erben sind mit einer im Grundbuch bereits eingetragenen ungeteilten Erbengemeinschaft nach ihrem Vater zur Hälfte Miteigentümer und mit einer noch nicht im Grundbuch eingetragenen weiteren ungeteilten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter zur anderen Hälfte Miteigentümer des Grundstücks.
Das Grundstück soll nun eine dieser Erbinnen und deren Ehemann zu Miteigentum zu gleichen Teilen erwerben und zahlt dafür an die 3 anderen Erbinnen je einen Betrag X. Die Eintragung einer Vormerkung wird nicht gewünscht.
Damit sind die zwischen den Erben bestehenden Erbengemeinschaften nach ihrem Vater insgesamt und hinsichtlich des vertragsgegenständlichen Grundstücks beendet und vollständig auseinandergesetzt. Es bestehen deswegen zwischen den Erbinnen keinerlei Ansprüche mehr. Im Übrigen besteht die Erbengemeinschaft der Erbinnen nach ihrer Mutter aber noch fort.
Auflassung
...bewilligen und beantragen den Eigentumsübergang - ohne Zwischeneintragung der Erbengemeinschaft nach der Mutter und ohne vorherige Vormerkung - in das Grundbuch einzutragen.
Der Vertrag bedarf keiner behördlichen Genehmigung.
Fragen:
1. Welche Behörden/Ämter habe ich jetzt anzuschreiben und was muss wo und wie beantragt werden?
2. Wer erhält welche Abschriften/Ausfertigungen?
Ganz vielen lieben Dank im voraus!
ich benörige dringend Antworten zu einem beurkundeten Erbauseinandersetzungsvertrag. Ich habe so etwas noch nie gemacht und leider überhaupt keine Ahnung von der Abwicklung. Ich hoffe sehr, dass mir eine(r) von Euch helfen kann:
4 Erbinnen in ungeteilter Erbengemeinschaft nach ihrem Vater als hälftige Miteigentümer eines Grundstücks; zur anderen Hälfte ist als Miteigentümerin noch die Mutter der Erbinnen eingetragen, die inzwischen auch verstorben ist. Also, die Erben sind mit einer im Grundbuch bereits eingetragenen ungeteilten Erbengemeinschaft nach ihrem Vater zur Hälfte Miteigentümer und mit einer noch nicht im Grundbuch eingetragenen weiteren ungeteilten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter zur anderen Hälfte Miteigentümer des Grundstücks.
Das Grundstück soll nun eine dieser Erbinnen und deren Ehemann zu Miteigentum zu gleichen Teilen erwerben und zahlt dafür an die 3 anderen Erbinnen je einen Betrag X. Die Eintragung einer Vormerkung wird nicht gewünscht.
Damit sind die zwischen den Erben bestehenden Erbengemeinschaften nach ihrem Vater insgesamt und hinsichtlich des vertragsgegenständlichen Grundstücks beendet und vollständig auseinandergesetzt. Es bestehen deswegen zwischen den Erbinnen keinerlei Ansprüche mehr. Im Übrigen besteht die Erbengemeinschaft der Erbinnen nach ihrer Mutter aber noch fort.
Auflassung
...bewilligen und beantragen den Eigentumsübergang - ohne Zwischeneintragung der Erbengemeinschaft nach der Mutter und ohne vorherige Vormerkung - in das Grundbuch einzutragen.
Der Vertrag bedarf keiner behördlichen Genehmigung.
Fragen:
1. Welche Behörden/Ämter habe ich jetzt anzuschreiben und was muss wo und wie beantragt werden?
2. Wer erhält welche Abschriften/Ausfertigungen?
Ganz vielen lieben Dank im voraus!