Falsche Bgl. FK Leuten mitgegeben....

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Taaari
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 01.09.2012, 19:00
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#1

02.10.2012, 18:10

Hallo,

ich bin grade leicht am verzweifeln..... heute Nachmittag kamen welche wegen einer dringenden U-Bgl. ins Büro die heute auch noch rausgehen sollte. Nach der Beurkundung habe ich das ganze auch fertig gemacht. In meiner Hektik habe ich zwar das Original den Leuten gegeben, aber die falsche beglaubigte Fotokopie.... ich habe ihnen die, die für unsere Akte (insgesamt 2 Seiten nur getackert) bestimmt war versehentlich gegeben und nicht die genähte :(

Ich bin so ein Schussel :cry: :cry: :cry: der Feiertag ist für mich gelaufen....

Ich werde natürlich versuchen dort am Donnerstag anzurufen, aber was wenn die Kopie nicht mehr bei denen sein sollte?(wieso kann ich mir zwar jetzt nicht vorstellen, aber man weiß ja nie)

EDIT: Oder sollte ich es lassen wie es jetzt nunmal ist? und den Leuten die eigentlich Bgl. FK hinschicken und für uns eine neue erstellen?
Jupp03/11

#2

02.10.2012, 18:56

Was war das denn für eine Urkunde? Kosten bezahlt?
Brina77
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 13.08.2012, 13:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

02.10.2012, 19:02

Ich denke nicht, dass das sooo schlimm ist. Es ist immer blöd, wenn man mal nen Fehler gemacht hat und das - wie in deinem Fall - nach außen bekannt wird. Aber ich würd das am Donnerstag erst mal mit dem Chef besprechen. Er kann dann entscheiden, ob das jetzt wirklich dramatisch ist, oder alles halb so wild. - Meistens ist es der 2. Fall! Also, versuch dich zu entspannen, du hast dir den Feiertag verdient! :P
Taaari
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 01.09.2012, 19:00
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#4

02.10.2012, 19:39

Hey,

das war eine Vollmacht die auf eine rumänische Firma ausgestellt war + eben der beglaubigungsvermerk auf einem seperatem Blatt.

Nein die Rechnung wird denen noch zugeschickt.

Schonmal :thx
Jupp03/11

#5

02.10.2012, 20:10

Dann schickste denen mit der Rechnung noch begl. Kopie, von der alten Kopie, die sie mitgenommen haben, erwähnst du nichts, Rechnung dabei und gut ist.
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2201
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#6

02.10.2012, 20:10

Taaari hat geschrieben:Hallo,

ich bin grade leicht am verzweifeln..... heute Nachmittag kamen welche wegen einer dringenden U-Bgl. ins Büro die heute auch noch rausgehen sollte. Nach der Beurkundung habe ich das ganze auch fertig gemacht. In meiner Hektik habe ich zwar das Original den Leuten gegeben, aber die falsche beglaubigte Fotokopie.... ich habe ihnen die, die für unsere Akte (insgesamt 2 Seiten nur getackert) bestimmt war versehentlich gegeben und nicht die genähte :(

Ich finde auch, dass alles übehaupt kein Grund für irgendeine Aufregung ist. Wichtig ist, dass die Mandanten das Original haben, denn das ist bei unterschriftsbegl. Urkunden die Urkunde um Rechtssinn, die bei Vollmachten benötigt wird. Das mit der zusätzlichen beglaubigten Kopie wird nur eine "Büroübung" sein, die andere vielleicht erst gar nicht machen oder auch nur eine einfache Kopie mitgeben, was denen ja auch mindestens vorliegt.


Ich bin so ein Schussel :cry: :cry: :cry: der Feiertag ist für mich gelaufen....

Ich werde natürlich versuchen dort am Donnerstag anzurufen, aber was wenn die Kopie nicht mehr bei denen sein sollte?(wieso kann ich mir zwar jetzt nicht vorstellen, aber man weiß ja nie)

Ich persönlich würde dazu raten, überhaupt nicht mehr bei den Mandanten anzurufen und dort von irgendeinem angeblichen Fehler zu berichten, das verwirrt die Leute nur und sie werden wahrscheinlich gar nicht wissen, was gemeint ist. Für eine Entschuldigung besteht m. E. auch gar kein Anlass. Wenn man will, kann man zusammen mit der Kostenberechnung noch eine beglaubigte (genähte) Kopie nachsenden, muss es aber m. E. nicht. Für das Büro kann man doch eine neue einfache Kopie machen (seit einigen Jahren ist es laut DONot nicht mehr erforderlich, beglaubigte Kopien von Urkunden in die Urk.-sammlung zu nehmen, sowohl beim Entwurf als auch bei bloßen U.-Begl. (ohne Entwurf) reichen einfache Abschriften. Deswegen wäre es auch überhaupt nicht schlimm, wenn die Mandanten die übersandte Kopie - was immer das war (zwei Seiten getackert spricht für unbegl. Kopie, aber im Sachverhalt ist immer gesagt, falsche begl. Kopie? - nicht mehr hätten oder nicht zurückgeben könnten.

EDIT: Oder sollte ich es lassen wie es jetzt nunmal ist? und den Leuten die eigentlich Bgl. FK hinschicken und für uns eine neue erstellen?
Ja, s. o.

KostO-Fragen? Filzek sagen. GNotKG? Auch o.k.
http://www.filzek.de" target="blank
Seminare, Skripten & Bücher + NotarKosten-Dienst

Nächste Seminare Update KostO mit Kurzüberblick zu 2013 bevorstehenden GNotKG-Änderungen:
Hamburg 25.10., Berlin 9.11., Hannover 12.11., Frankfurt a. M. 13.11. und Essen 15.11.2012.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Taaari
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 01.09.2012, 19:00
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#7

02.10.2012, 22:29

Danke ihr habt mir echt weitergeholfen :thx :knutsch
Jupp03/11

#8

02.10.2012, 22:32

Dafür ist das Forum ja da, und jetzt ab in die Falle. :mrgreen:
Antworten