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Effizienzgewinn durch Einscannen der Niederschriften?

Verfasst: 26.09.2012, 10:02
von andydomingo
Wir überlegen uns, ob wir die Niederschriften (Kaufverträge, Übertragungsverträge, Erb- und Eheverträge, Gesellschafterversammlungen etc) einscannen und in OCR überführen. Das hätte ggf. den Vorteil, dass man

- Genehmigungen schnell anfordern kann (per E-Mail);
- sein Wissen vergrößert (bei unüblichen Gestaltungen);
- dem Verlust von Urkunden entgegen wirkt (jedenfalls kann man schnell beglaubigte Abschriften erstellen).

Über Erfahrungsberichte und Anregungen zu diesem Thema würde ich mich freuen.
Danke und Gruß
Andydomingo

Re: Effizienzgewinn durch Einscannen der Niederschriften?

Verfasst: 27.09.2012, 11:19
von mrsbloom
Also wir scannen eigentlich alles ein, nur die Urkunden nicht. Die sind ja eh im Rechner und die Leseabschriften kann man auch jederzeit ausdrucken oder per EMail versenden.

Re: Effizienzgewinn durch Einscannen der Niederschriften?

Verfasst: 27.09.2012, 11:33
von AnjaZ
Ich speichere die Niederschriften auch zur E-Akte (auch die begl. Abschriften, Ausfertigung, einfache Abschrift). So kann bei Bedarf die Urkunde nochmals ausgedruckt werden.

Ansonsten wird bei uns fast gar nichts gescannt. Wir arbeiten noch mit der guten, alten Handakte, was ich persönlich auch übersichtlicher finde.

Re: Effizienzgewinn durch Einscannen der Niederschriften?

Verfasst: 04.10.2012, 19:55
von renokraft35
Hallo,

wir haben zwar auch das meiste auch elektronisch gespeichert, aber vor allem dass, was wir selber geschrieben haben und nicht noch extra die Originalurkunden mit Unterschriften eingescannt.

Finde ich auch nicht so praktisch, denn wie oft kommt es denn schon vor, dass Urkunden nochmals angefordert werden, wenn sie ordnungsgemäß ausgefertigt wurden? Und selbst wenn sie eingescannt wären, müßte man sie doch wieder ausdrucken, es sei denn, man verschickt sie gleich per mail.

Da Mails ja nicht besonders "sicher" sind, fände ich es auch nicht besonders toll, wenn gleich die Originalunterschriften mit drauf sind.

Und das Original ersetzen sie ja auch nicht, wenn dieses abhanden kommt.

Oder arbeitet ihr nur noch elektronisch und habt quasi fast keine Handakte mehr? Kann ich mir nicht vorstellen, denn wie überprüft man dann, was von der Abwicklung alles vorliegt bzw. welche Treuhandaufträge erfüllt werden müssen?

Gruße
renokraft35



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