Guten Morgen!
Ich sitze hier seit gestern Mittag an einem Kaufvertrag über ein Erbbaurecht. Der Vertrag ist schon letzte Woche beurkundet worden. Ich hatte den liegen gelassen weil ich so einen Vertrag noch nie bearbeitet habe.
Jetzt sitze ich damit und meine Kollegin ist im Urlaub. Sie meinte noch zu mir, dass es wie ein normaler KV abgearbeitet wird. Nur das man hier noch die Veräußerungszustimmungserklärung der Eigentümerin braucht.
Allerdings habe ich nun überhaupt keinen Plan wie ich die anfordern kann bzw. die abrechnen soll.
Kann die Eigentümerin da so angeschrieben werden mit der Bitte, die Veräußerungszustimmungerklärung zu erteilen? Ich konnte in unseren Akten kein Muster finden xD
Dann ist da das Problem, wie ich das abrechne. Da ich ja auch noch einige Löschungsbewilligungen einholen muss, meinte meine Kollegin, dass ich das mit 2,5/10 abrechnen solle. Stimmt das so? Ich hab wirklich keine Ahnung...
Kaufvertrag über Erbbaurecht
Steht im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, dass zur Veräußerung des Erbbaurechts die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist? Ist in Abt. II des Erbbaugrundbuchs ein Vorkaufsrecht zugunsten des Eigentümers eingetragen? Ist die Finanzierungsgrundschuld ebenfalls beurkundet?
Steht insbesondere in dem Kaufvertrag, dass der Notar unter Beifügung eines Entwurfs die Zustimmung bei dem Eigentümer einholen soll?
Steht insbesondere in dem Kaufvertrag, dass der Notar unter Beifügung eines Entwurfs die Zustimmung bei dem Eigentümer einholen soll?
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Die Zustimmung der Eigentümerin ist erforderlich und sie hat auch ein Vorkaufsrecht.
Der Notar ist gemäß Vertrag beauftragt die Zustimmung einzuholen und eine Finanzierungsgrundschuld ist (noch) nicht beurkundet worden.
Der Notar ist gemäß Vertrag beauftragt die Zustimmung einzuholen und eine Finanzierungsgrundschuld ist (noch) nicht beurkundet worden.
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.