Zutrittsrecht aufgrund Auflassungsvormerkung?

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Pitt
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#1

26.07.2012, 11:30

Existiert ein uneingeschränktes Zutrittsrecht für den Käufer, wenn bislang nur die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist? Ich meine nein (ist aber nur "gefühltes Wissen"), RA meint - ebenfalls ohne Begründung - ja . Hintergrund: Nach zwischenzeitlich aufgetauchten Gerüchten soll das Grundstück mit Altlasten belastet sein. RA will heute - ohne vorherige Absprache mit dem Eigentümer - gemeinsam mit dem Käufer das Grundstück betreten und fragt jetzt mich, ob das so geht. Konnte bislang in keinem meiner schlauen Bücher etwas dazu finden. Suchfunktion und Google halfen ebenso wenig, so dass ich meine letzte Hoffnung in die hiesigen Experten setze. Vorab vielen Dank!
Jupp03/11

#2

26.07.2012, 11:40

bin zwar kein Experte, aber wenn derartiges im Vertrag nicht geregelt ist, müßte wohl eine Aufforderung zur Begutachtung an den Verkäufer gerichtet werden. Im übrigen frag ich mich, was der Käufer und sein Anwalt auf dem Grundstück feststellen wollen, ohne einen Fachmann hinzuziehen.
Pitt
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#3

26.07.2012, 11:58

Die Frage habe ich mir allerdings auch gestellt. Es gab wohl - ohne Anwaltsbeteiligung - eine Probegrabung, aber bislang fehlt von den angeblichen Altlasten jede Spur. Vielleicht will Mdt. einfach nur in Begleitung seines Anwalts auf dem Grundstück stehen, vor sich hin schimpfen und empört auf den einen oder anderen Erdhügel zeigen. Wenigstens hat RA mich bislang nicht nach einer Schaufel gefragt.
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