Errechnung Jahreswert Nießbrauch für Eigentumswohnung
Verfasst: 18.07.2012, 14:45
Hallo!
Ich bin noch relativ neu im Notariat und habe zum ersten Mal die Bestellung eines Nießbrauchs auf dem Tisch. Der Eigentümer (28) einer Wohnung räumt seiner Mutter (54) auf Lebensdauer den Nießbrauch an der Wohnung ein.
Die Frage ist, wie errechnet sich der Jahreswert des Nießbrauchs. Die Wohnung ist an einen Dritten vermietet. Der monatliche Mietzins (kalt und warm) ist bekannt. Aber es muss ja auch Hausgeld bezahlt werden.
Errechnet sich der Jahreswert aus dem 12fachen Wert der Kaltmiete abzüglich des Hausgeldes?
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!
LG und einen angenehmen Tag!
Hieke
Ich bin noch relativ neu im Notariat und habe zum ersten Mal die Bestellung eines Nießbrauchs auf dem Tisch. Der Eigentümer (28) einer Wohnung räumt seiner Mutter (54) auf Lebensdauer den Nießbrauch an der Wohnung ein.
Die Frage ist, wie errechnet sich der Jahreswert des Nießbrauchs. Die Wohnung ist an einen Dritten vermietet. Der monatliche Mietzins (kalt und warm) ist bekannt. Aber es muss ja auch Hausgeld bezahlt werden.
Errechnet sich der Jahreswert aus dem 12fachen Wert der Kaltmiete abzüglich des Hausgeldes?
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!
LG und einen angenehmen Tag!
Hieke