Errechnung Jahreswert Nießbrauch für Eigentumswohnung

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akdenizhg
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#1

18.07.2012, 14:45

Hallo!

Ich bin noch relativ neu im Notariat und habe zum ersten Mal die Bestellung eines Nießbrauchs auf dem Tisch. Der Eigentümer (28) einer Wohnung räumt seiner Mutter (54) auf Lebensdauer den Nießbrauch an der Wohnung ein.

Die Frage ist, wie errechnet sich der Jahreswert des Nießbrauchs. Die Wohnung ist an einen Dritten vermietet. Der monatliche Mietzins (kalt und warm) ist bekannt. Aber es muss ja auch Hausgeld bezahlt werden.

Errechnet sich der Jahreswert aus dem 12fachen Wert der Kaltmiete abzüglich des Hausgeldes?

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!

LG und einen angenehmen Tag!
Hieke
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No.Me.
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#2

18.07.2012, 14:57

Du nimmst, weil es Verwante in gerader Linie sind, das fünffache des Wertes des Nießbrauches (§ 24 KostO).
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
Jupp03/11

#3

18.07.2012, 14:59

No.Me. hat geschrieben:Du nimmst, weil es Verwante in gerader Linie sind, das fünffache des Wertes des Nießbrauches (§ 24 KostO).
darum geht es glaub ich nicht.

Ich würde ohne jetzt geprüft zu haben die Nettojahresmiete abzgl. aller Unkosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können, nehmen.
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akdenizhg
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#4

18.07.2012, 19:33

Vielen Dank für eure Hilfe! Es geht tatsächlich nicht um die Notargebühren, es geht um den Wert, der anzusetzen ist. Den will das Gericht sicher auch wissen.

Die Nettojahresmiete kann ich ausrechnen, aber die Eigentümer haben die Wohnung selbst erst vor 4 Monaten gekauft und wissen mit Sicherheit nicht, was sie an Unkosten haben werden, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Kann man sich da an den Wirtschaftsplan halten, den die Verwaltung erstellt?
Jupp03/11

#5

18.07.2012, 19:42

Würde ich dann so machen. Die Verwaltung kann sicherlich auch in etwa sagen, wie hoch die tatsächlichen von dem Eigentümer zu zahlenden Unkosten sein werden.
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akdenizhg
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#6

18.07.2012, 19:44

Vielen Dank! Dann werde ich das morgen mal entsprechend in die Wege leiten.

Einen angenehmen Abend noch! :wink2
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