vr-anmeldung, welche Unterlagen müssen mit???

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ina85
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#1

01.06.2012, 13:45

Hallo,

brauche mal wieder etwas Hilfe bei folgendem Fall:

Vereinsregisteranmeldung

Es wurden zwei neue Vorstandsmitglieder gewählt und zwei sind ausgeschieden,
außerdem wurde eine Satzungsänderung vorgenommen.

Was muss ich dem Registergericht jetz übersenden??

1. Anmeldung
2. Niederschrift/Protokoll
3. neue Satzung

Muss noch etwas mit?? Einladung?? Anwesenheitsliste??

Ich weiß, dass die nicht immer mit müssen und Ich blicke hier immer nicht durch. Vielleicht hat jemand ne Aufstellung bei welchem Fall was mit muss??

Vielen lieben Dank und schon mal ein schönes Wochenende!!!

:huepf
Fall was mit muss.
naduh

#2

01.06.2012, 13:48

Anwesenheitsliste und Einladung schicke ich vorsichtshalber einfach auch immer mit. Einmal hatte ich die Einladung nicht mitgeschickt und erhielt diesbzgl. eine Zwischenverfügung vom hiesigen Vereinsregister, seitdem schicke ich sie mit.
Jupp03/11

#3

01.06.2012, 15:23

Die Einladung ist allein schon deshalb mitzuschicken, weil damit nur der Nachweis der Ankündigung der Satzungsänderung geführt werden kann. Satzung neue Fassung zweifach und Protokoll würde ich ebenfalls 2x einreichen, da einige Registergerichte das verlangen.
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Lovis
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#4

01.06.2012, 17:36

Nicht zu vergessen ist die vom Vordstand zu unterzeichnende Bescheinigung in der Satzung,dass sinngemäß der geänderte Teil mit den Beschlüssen übereinstimmt und die Satzung im übrigen unverändert ist.
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
Jupp03/11

#5

01.06.2012, 17:43

hab ich noch nie gemacht :shock:
Davy Jones’ Locker
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#6

01.06.2012, 18:06

Kann das Register auch nicht verlangen. Die Einladung will ich persönlich auch nur sehen, wenn ich Zweifel an der ordungsgemässen Ladung habe. Die ergeben sich meistens aus dem Wortlaut des Protokolls.
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Lovis
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#7

01.06.2012, 21:52

Die Bescheinigung wird vom hiesigen Vereinsregister aufgr. § 71 Abs. 1 (Übereinstimmung der Satzung) angefordert. Auf meine Nachfrage wurde mir als Begründung genannt, dass die Versicherung durch den Vorstand quasi die logische Konsequenz dieses Erfordernisses ist. Das Vereinsregister könne die Richtigkeit nicht feststellen. Ich dachte,das wäre überall so...
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Davy Jones’ Locker
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#8

01.06.2012, 22:33

Können die schon, macht nur tierische arbeit. Ich sehe keine Rechtsgrundlage nachdem das gefordert werden kann. Hätte der Gesetzgeber das gewollt, hätte er es wie in 16 abs. 5 geng ausdrücklich geregelt.
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ina85
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#9

04.06.2012, 15:09

Danke für die vielen und auch späten Anworten!!!

:thx
Anke81
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#10

08.06.2012, 21:25

Hier http://www.reno-bremen.de/" target="blank unter der Rubrik Tipps und Hinweise sind Merklblätter des Vereinsregisters Bremen was wann wie benötigt wird. Da hat man eigentlich alles gut auf einem Blick.

Viele Grüße
Anke
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