Löschungsvormerkung bzgl. einer Grundschuld

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*Sandra*
Foren-Praktikant(in)
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#1

11.05.2012, 10:18

Hallo,
ich brauche Eure Hilfe.

Wir haben eine Grundschuld bestellt an einem Erbbaugrundbuch. Der Grundstückseigentümer hat seine Zustimmung erteilt mit der Auflage, eine Löschungsvormerkung im Grundbuch eintragen zu lassen.
Es dürfte sich um eine Löschungsvormerkung gem. § 1179 BGB handeln. Wir wollen eine Ergänzungserklärung zu der Grundschuld erstellen. Ich habe schon einige Formularbücher durchgesehen bzgl. einer passenden Formulierung. Habt Ihr ein Muster oder einen Vorschlag?

Viele Grüße
Jupp03/11

#2

11.05.2012, 10:38

Wenn nur die Löschungsvormerkung verlangt wird, reicht 1.

1.
Es wird bewilligt und beantragt, für ________________________________, als Eigentümer der mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücke (__________ Blatt _____________) eine Löschungsvormerkung gemäß § 1179 BGB bei dem mit dieser Urkunde bestellten Grundpfandrecht einzutragen. Die Löschungsvormerkung soll die Fälle des
§ 1179 BGB umfassen, was hiermit zur Eintragung in die Erbbaugrundbücher ebenfalls bewilligt und beantragt wird.

2.
Die Erbbauberechtigte tritt hiermit ihre Ansprüche auf Rückübertragung oder Löschung dieser Grundschuld an den Grundstückseigentümer ab.
Zur Absicherung dieses Anspruchs wird bewilligt und beantragt, folgendes Recht in die Erbbaugrundbücher einzutragen:

Vormerkung zur Sicherung des von der Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer (______________________________________) abgetretenen Anspruchs auf Rückübertragung oder Löschung der mit dieser Urkunde bestellten Grundschuld für den jeweiligen Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks.
*Sandra*
Foren-Praktikant(in)
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#3

11.05.2012, 12:08

:thx

Vielen Dank für die schnelle Antwort
bogi14272
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#4

08.07.2021, 09:16

Hallo,

ich habe hier einen Grundstückskauf/-übertragungsvertrag mit Vereinbarung eines Nießbrauchsrechtes. Die Nießbrauchsberechtigte soll einen Vorrang erklären für noch einzutragende Grundschulden in beliebiger Höhe.

Hat da jemand eine Vorlage für mich? Des Weiteren würde mich interessieren, ob hier ein Vorrang auch nur erklärt werden dürfte mit Löschungsvormerkung § 1179 BGB seitens der Gläubiger?

Wir haben nicht wirklich gute Nachschlagewerke und im Internet konnte ich auch noch nichts finden.
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