Löschungsbewilligung oder Pfandentlassung

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Sandra 010792
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#1

03.05.2012, 21:18

Habe folgenden Fall:

Jemand hat an einem Grundstück ein Nießbrauchsrecht. Nun wird ein Teil des Grundstücks verkauft. Reicht hier eine Pfandentlassungserklärung des Niebrauchsberechtigten oder benötigt man eine Löschungsbewilligung?

Vielen Dank
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mrsbloom
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#2

04.05.2012, 08:08

Es reicht eine Pfandentlassungserklärung, es sei denn, das Nießbrauchrecht soll insgesamt erlöschen.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Sandra 010792
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#3

04.05.2012, 18:36

Gibt es hierfür eventuell eine gesetzliche Vorschrift?
Jupp03/11

#4

04.05.2012, 18:38

andersrum gefragt.
Was passiert denn, wenn Löschungsbewilligung erteilt würde?
Sandra 010792
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#5

05.05.2012, 16:23

Ist es denn nicht möglich, dass bei wiederkehrenden Nutzungen oder Leistung die einfache Pfandentlassung nicht möglich ist?
Jupp03/11

#6

05.05.2012, 16:27

nein, das ist es nicht. Für jedes Recht, welches von einem von mehreren Grundstücken freigestellt werden soll, reicht die Freistellungs- bzw. die Pfandentlassungsurkunde aus.
Selbstverständlich kann auch gesagt werden, ich bewillige die Löschung auf dem Grundstück X. Das Risiko, dass der zuständige Rechtspfleger mal einen schlechten Tag haben könnte -was aber in aller Regel nicht vorkommt- und das Recht dann insgesamt löscht, wäre mir zu groß.
Sandra 010792
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#7

05.05.2012, 16:34

:thx
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